Marderschäden: Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf
Verfasser: TopTarifPR on Thursday, 20 April 2017Berlin, den 11. April 2017 – Wer einen Gebrauchtwagen kauft, sollte auch auf vorhandene Marderschäden achten. Händler müssen Fahrzeuge diesbezüglich nämlich nicht prüfen. Doch unentdeckte Schäden können schnell teuer werden. Das Vergleichsportal TopTarif zeigt, welche Versicherung im Ernstfall zahlt.
Urteil: Händler müssen vorliegende Marderschäden nicht prüfen
Zwar müssen Gebrauchtwagenhändler Fahrzeuge vor dem Verkauf auf Unfallschäden untersuchen und diese den Käufern mitteilen. Für Marderschäden gilt das jedoch nicht, wie das Landgericht Aschaffenburg urteilte (32 O 216/14). Wurde ein vorhandener Marderschaden ordnungsgemäß repariert, besteht keine Aufklärungspflicht. Laut Urteil seien Marderschäden nicht mit Unfallschäden gleichzusetzen, da sie meist nur punktuell auftreten und keine tragenden Teile des Autos in Mitleidenschaft ziehen. Bleibt der Marderbiss allerdings unentdeckt, kann aus einem angenagten Kühlschlauch schnell ein Motorschaden in vierstelliger Höhe entstehen. „Wer dann nur einen unzureichenden Schutz in seiner Kfz-Versicherung hat, bleibt auf den Kosten sitzen“, erklärt Dr. Arnd Schröder, Geschäftsführer des Vergleichsportals TopTarif.
Marderbiss: Folgeschäden nicht über jede Versicherung abgedeckt