Wohnsparvertrag

WKZ Wohnkompetenzzentren: Lohnt die „Reform“ der Riesterrente

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Grundlegende Probleme bleiben trotz verbesserter Voraussetzungen bestehen

Ludwigsburg, 16.03.2017. „Mit rund 16 Millionen Verträgen könnte man die Riesterrente als Verkaufserfolg bezeichnen. Die Frage ist nur, ob sie sich auch für die Sparer rechnet“, hinterfragt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. In der Tat. Viele Fachleute haben für die Riesterrente nur Geringschätzung über: zu teuer, zu kompliziert, kaum Rendite. Daran würde auch nichts ändern, wenn die Bundesregierung nun plant, die Voraussetzungen zu verbessern. So soll nach ersten Plänen die staatliche Zulage von 154 auf 165 Euro pro Person und Jahr angehoben werden. Gleichzeitig plant man einem Freibetrag von bis zu 202 Euro je Monat. „Doch hilft das wirklich?“, fragt sich der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.

Fakt ist: Der überwiegende Teil der Riesterrenten ist in der Hand der Versicherungswirtschaft. Die hat zwar seit einigen Jahren mit Nettoabgängen zu kämpfen, liefert aber mit 10,911 Millionen Verträgen (Stand 3/2016) nach Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales immer noch den Bärenanteil. Den zweiten Brocken übernehmen die Investmentfondsanbieter (3,151 Millionen Verträge). Sie können aufgrund des größeren Aktienanteils eine höhere Verzinsung bieten. An dritter Stelle finden sich Wohn-Riester/Eigenheimrente mit 1,664 Millionen Verträgen.

WKZ Wohnkompetenzzentren: BGH bestätigt Kündigungspraxis bei Bausparverträgen

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Viele Bausparer dürften betroffen sein

Ludwigsburg, 09.03.2017. „Veröffentlichten Zahlen zufolge, dürften in Deutschland bereits 260.000 sogenannter Altverträge von Bausparkassen gekündigt worden sein. Nach dem aktuellen Urteil des höchsten Zivilgerichts hierzulande, dem Bundesgerichtshof, könnte nun noch eine Welle weiterer Kündigungen folgen“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.
Das Urteil des BGH war vor wenigen Tagen aufgrund der Klagen zweier Wüstenrot-Kundinnen getroffen worden (Az. XI ZR 185/16 und Az. XI ZR 272/16). Die Richter betonten die Rechtmäßigkeit der Kündigungen aus einem aus dem Paragrafen 489 BGB abgeleiteten Sonderkündigungsrecht. Wüstenrot dürfe kündigen, da die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif waren, aber nicht für eine Baufinanzierung abgerufen wurden. Dies widerspräche dem Sinn und Zweck des Bausparens, so die Richter. Sie hoben damit die Urteile auf, die das OLG Stuttgart zuvor getroffen hatte.

WKZ Wohnkompetenzzentren: Alternativen zum Bausparvertrag sind zwingend

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Bausparkassen kündigen weiter gut verzinste Altverträge

Ludwigsburg, 21.02.2017. „Die Bausparkassen behalten ihren eingeschlagenen Kurs bei und kündigen weiterhin sogenannte Altverträge. Das sind solche Bausparverträge, die seit mindestens zehn Jahren in Darlehen gewandelt werden könnten und noch nicht vollständig angezahlt sind“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Bereits im letzten Jahr hatte dies zu Rechtsstreitigkeiten geführt, beispielsweise zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld. Das Gericht stellte fest, dass Kündigungen möglich seien, wenn keine festen Laufzeiten vereinbart wären. Auch andere Kläger sind bereits an Bausparkassen oder Banken gescheitert.

„Damit wälzen die Bausparkassen ihre Altprobleme hoher Zinszusagen jetzt ab, da in einem Finanzmarktumfeld wie derzeit, keine sicheren hohen Zinseinnahmen mehr erzielt werden können“, erklärt der Finanzierungsexperte Jens Meier. Diese Situation trifft eigentlich alle Bausparkassen und wird sich auf Sicht nicht verbessern, denn kaum ein Finanzmarktexperte geht derzeit davon aus, dass sich die Realzinsen in nächster Zeit wieder erholen werden. Auch die Versicherungsunternehmen hierzulande können von diesem Problem ein Lied singen. Auch sie müssen seit Jahren ihren Garantiezins senken, da mehr einfach nicht mehr zu erzielen ist.

WKZ Wohnkompetenzzentren zum Wunsch von Familien nach einem Eigenheim

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Die WKZ Wohnkompetenzzentren machen auf eine LBS-Studie aufmerksam, wonach sich immer mehr Familien nach einem Eigenheim sehnen

Ludwigsburg, 26.07.2016. „Es steht auf der Wunschliste von Familien ganz oben: Der Wunsch von Familien nach einem Eigenheim. Dies gilt für West- wie für Ostdeutschland gleichermaßen“, erklären die Experten der WKZ Wohnkompetenzzentren. Das Unternehmen hat sich auf die Beratung von Immobilien-Interessenten in ganz Deutschland im Rahmen der WKZ Wohnkompetenzzentren spezialisiert. Wie eine Studie des Marktforschungsinstituts empirica im Auftrag der Landesbausparkassen ermittelt, investieren dabei insbesondere Familien mit Kindern in den Erwerb eines Eigenheims. Dies erscheint nachvollziehbar, da man hiermit die Lebensvoraussetzungen für die gesamte Familie verbessern möchte. Wie LBS dabei ermitteln ließ, ist die Eigenheimquote bei den 40-49jährigen mit 74 Prozent aller kinderreichen Paare im Westen dabei höher als im Osten (64 Prozent). Nach Meinung von LBS Research sollten in diesem Zusammenhang gerade Familien mit Kindern stärker unterstützt werden, da sie zunehmend unter massiv steigenden Kaufpreisen leiden.

Kaum Bewegung in der Eigentumsquote