Verträge

WKZ Wohnkompetenzzentren über den Streit der Verbraucherschützer mit den Bausparkassen

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Ludwigsburg, 23.01.2018. „Die Bausparkassen haben es nicht leicht. Auf der einen Seite wollen sie nicht in zinsschwachen Jahren, wie derzeit, durch hohe Habenzinsen angesparter Verträge über Gebühr in Anspruch genommen werden. Auf der anderen Seite brauchen sie Planbarkeit, dass die Kunden keine lange schlummernden Verträge mit günstigen Darlehenskonditionen abrufen, sollten die Zinsen doch einmal steigen“, bringt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren die derzeitige Diskussion zwischen Verbraucherschützern und Bausparkassen auf den Punkt. Denn in beiden Fällen könnte die Gesamtheit der Bausparer der jeweiligen Anbieter bedrohlich belastet werden. Zumindest dann, wenn die jeweiligen Zinsphasen länger dauern.

WKZ Wohnkompetenzzentren: BGH bestätigt Kündigungspraxis bei Bausparverträgen

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Viele Bausparer dürften betroffen sein

Ludwigsburg, 09.03.2017. „Veröffentlichten Zahlen zufolge, dürften in Deutschland bereits 260.000 sogenannter Altverträge von Bausparkassen gekündigt worden sein. Nach dem aktuellen Urteil des höchsten Zivilgerichts hierzulande, dem Bundesgerichtshof, könnte nun noch eine Welle weiterer Kündigungen folgen“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.
Das Urteil des BGH war vor wenigen Tagen aufgrund der Klagen zweier Wüstenrot-Kundinnen getroffen worden (Az. XI ZR 185/16 und Az. XI ZR 272/16). Die Richter betonten die Rechtmäßigkeit der Kündigungen aus einem aus dem Paragrafen 489 BGB abgeleiteten Sonderkündigungsrecht. Wüstenrot dürfe kündigen, da die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif waren, aber nicht für eine Baufinanzierung abgerufen wurden. Dies widerspräche dem Sinn und Zweck des Bausparens, so die Richter. Sie hoben damit die Urteile auf, die das OLG Stuttgart zuvor getroffen hatte.