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WKZ Wohnkompetenzzentren: BGH bestätigt Kündigungspraxis bei Bausparverträgen

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Viele Bausparer dürften betroffen sein

Ludwigsburg, 09.03.2017. „Veröffentlichten Zahlen zufolge, dürften in Deutschland bereits 260.000 sogenannter Altverträge von Bausparkassen gekündigt worden sein. Nach dem aktuellen Urteil des höchsten Zivilgerichts hierzulande, dem Bundesgerichtshof, könnte nun noch eine Welle weiterer Kündigungen folgen“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.
Das Urteil des BGH war vor wenigen Tagen aufgrund der Klagen zweier Wüstenrot-Kundinnen getroffen worden (Az. XI ZR 185/16 und Az. XI ZR 272/16). Die Richter betonten die Rechtmäßigkeit der Kündigungen aus einem aus dem Paragrafen 489 BGB abgeleiteten Sonderkündigungsrecht. Wüstenrot dürfe kündigen, da die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif waren, aber nicht für eine Baufinanzierung abgerufen wurden. Dies widerspräche dem Sinn und Zweck des Bausparens, so die Richter. Sie hoben damit die Urteile auf, die das OLG Stuttgart zuvor getroffen hatte.