EU-Gebäuderichtlinie: Was Eigentümer einer italienischen Immobilie jetzt wissen müssen
Verfasser: Sofia on Thursday, 21 May 2026Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie wird bis 2026 in italienisches Recht umgesetzt – ein Überblick, was Bestandsbesitzer tatsächlich erwartet und was nicht
Die 2024 novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wird derzeit in den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt; die Umsetzungsfrist läuft bis Ende Mai 2026. Rund um das Thema kursieren viele Halbwahrheiten – insbesondere die Vorstellung, jedes einzelne Wohnhaus müsse bis zu einem festen Stichtag eine bestimmte Energieklasse erreichen. Für deutschsprachige Eigentümer mit Häusern in Italien lohnt daher ein nüchterner Blick darauf, was die Richtlinie wirklich verlangt – und was nicht.
Was die Richtlinie wirklich verlangt – und was nicht
Anders als der frühere Richtlinienentwurf vorsah, gibt es für bestehende Wohngebäude keine EU-weite, gebäudescharfe Sanierungspflicht mit fixen Klassenfristen. Statt jedes Haus einzeln auf Klasse E oder D zu zwingen, verpflichtet die finale Richtlinie die Mitgliedstaaten, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch ihres gesamten Wohngebäudebestands schrittweise zu senken – um rund 16 Prozent bis 2030 und 20 bis 22 Prozent bis 2035, jeweils gegenüber 2020. Wie dieser Pfad erreicht wird, regeln nationale Gebäuderenovierungspläne. Verbindliche Klassenvorgaben mit klaren Stichtagen betreffen primär Neubauten – die ab 2030 als Nullemissionsgebäude zu errichten sind, öffentliche Neubauten bereits ab 2028.