Rehabilitation bei Chronischem Erschöpfungssyndrom (CFS) und Fibromyalgie geeignet?
Verfasser: DennisRiehle on Monday, 21 August 2023Wer unter einem Chronischen Erschöpfungssyndrom (CFS) oder einer Fibromyalgie leidet, ist oftmals über eine längere Zeit krank. Gerade dann, wenn die Aussicht darauf besteht, dass eine Rückkehr in die Arbeitsfähigkeit zunächst nicht absehbar sein dürfte, könnte die Krankenkasse den Versicherten zu einem Antrag auf Rehabilitationsleistungen auffordern. Dies hängt mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit zustande, wonach auch die Krankenversicherung pflichtgemäß zu prüfen hat, ob der Bezug von Krankengeld fortbestehen muss oder eine Möglichkeit besteht, den Patienten wieder zurück in den Arbeitsalltag zu führen. Wann die Kasse aber auf den Versicherten zugeht und ihm anrät, bei der Rentenversicherung oder der Krankenkasse einen Antrag auf medizinische Rehabilitation zu stellen, wird im Einzelfall entschieden. Hierzu wird oftmals zunächst eine Einschätzung des behandelnden Arztes über die Prognose des Krankheitszustandes eingeholt. Sollte sich daraus ergeben, dass keine Besserung des Gesundheitszustandes zu erwarten sein sollte, dürfte alsbald eine Aufforderung zur Reha-Beantragung beim Versicherten eingehen. Dieser muss der Patient allerdings nicht in jedem Fall nachgehen, so der Leiter der Selbsthilfeinitiative Chronisches Erschöpfungssyndrom und Fibromyalgie, Dennis Riehle (Konstanz). Der Sozialberater unterstreicht: „Prinzipiell muss die Krankenkasse zunächst einmal darlegen, auf welcher Grundlage sie zur Ermessensentscheidung gelangt ist, zum Reha-Antrag aufzufordern.