Urteil

Der Verlierer ist die Bibel!

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Der Sprecher des Philosophischen Laienarbeitskreises, Dennis Riehle, nimmt zum Urteil gegen den Bremer Pastor Latzel wie folgt Stellung:

Völlig unabhängig von der Tatsache, dass ich die Einstellungen von Pastor Latzel als menschenunwürdig betrachte, stößt bei mir auch die Entscheidung des Landgerichts auf. Denn in der Frage, inwieweit die Richter eine differenzierte und ergebnisoffene Folgenabwägung durchgeführt haben, besteht doch Skepsis. Letztendlich stehen zwei Rechtsgüter gegenüber: Die Meinungs- und Religionsfreiheit des anfangs Beschuldigten einerseits, der Schutz des gesellschaftlichen und sittlichen Friedens und die Wahrung bestimmter Bevölkerungsgruppen vor einer grundrechtswidrigen Herabwürdigung durch Hassaussagen andererseits.

Dass hier ein durchaus voreingenommener Gutachter Bericht erstattet hat, lässt sich an seiner zweifelhaften Aussage erkennen, wonach die Einlassungen des ursprünglich Beklagten in einem Ehe-Seminar zwar „zugespitzt“ seien, die theologische Auslegung der Bibel jedoch am Ende durchaus eine Ideologie zulasse, welche Verlautbarungen wie „Genderdreck“ oder „Verbrecher“ als Zuschreibung gegenüber den Veranstaltern des Christopher-Street-Days legitimierten. Schlussendlich steht fest: Man kann in einer buchstabengetreuen, kontextlosen und platten Exegese der Heiligen Schrift durchaus zum Ergebnis kommen, wonach dort Homosexualität und Diversität als Sünde betrachtet wird, die sogar mit dem Tod bestraft werden soll.

dieBasis NRW begrüßt Urteil des OVG Lüneburg

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Düsseldorf, 08.04.2021 Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg kippt für Hannover die „nächtliche Ausgangssperre“ als Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus. Die Wirkung sei erheblich freiheitsbeschränkend und rechtswidrig. Der Beschluss ist unanfechtbar. Der NRW Landesvorstand der Partei dieBasis begrüßt die Rücknahme der rechtswidrigen Maßnahme.

Der Dortmunder Rechtsanwalt Reinhard Wilhelm, Mitglied von dieBasis NRW, kommentiert die Entscheidung des OVG Lüneburg: „Leider braucht es immer noch Gerichte, um die Regierungen in Deutschland an die Einhaltung der Gesetze zu erinnern“. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weitere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Braunschweig gegen die Ausgangssperren in Peine und Gifhorn noch ausstehen.

Nach mehr als einem Jahr Dauer des Pandemiegeschehens bestehe laut OVG die begründete Erwartung nach weitergehender wissenschaftlicher Durchdringung der Infektionswege. Nicht nachprüfbare Behauptungen reichten zur Rechtfertigung einer derart einschränkenden und weitreichenden Maßnahme wie einer Ausgangssperre nicht aus. Insbesondere sei es nicht zielführend, ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären.

Multiple Sklerose (MS) gibt es auch bei Kindern

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Multiple Sklerose ist kein Hindernis für ein erfülltes Leben mit Plänen und Träumen. Eltern können ihre Kinder dabei unterstützen, indem sie offen und ehrlich über die Erkrankung sprechen.
Die Diagnose Multiple Sklerose (MS) wird für die Betroffenen und ihre Angehörigen immer ein Schock sein. Kinder und Jugendliche müssen sich zusätzlich zu den Herausforderungen der Pubertät mit dieser Erkrankung auseinandersetzen.
Zirka drei bis sechs Prozent aller MS-Betroffenen erkranken bereits vor dem 17. Lebensjahr an dieser Autoimmunerkrankung, dabei sind die meisten MS-Patienten im Kindesalter zwischen 10 und 16 Jahre alt.
Lehrer sowie auch die Mitschüler wissen oft viel zu wenig über die Multiple Sklerose Erkrankung, daher werden die Symptome der MS schnell als Interesselosigkeit, Unvermögen oder Faulheit fehlgedeutet.
Besonders während längerer Krankheitsphasen ist es für das Kind wichtig, den Kontakt zu Mitschülern zu pflegen.

Buchdaten:
Kinder mit Multiple Sklerose
Buchautoren: Eva Schatz & Jutta Schütz
Verlag: Books on Demand
9783741272356 – 1,99 €

WKZ Wohnkompetenzzentren: Verbraucherzentralen erzielen Teilsieg gegen Bausparkassen

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Pauschale Kündigungsmöglichkeiten nach 15 Jahren unzulässig

Ludwigsburg, 07.09.2017. „Nachdem die Verbraucherzentralen mit ihren Klagen gegen die Kündigung sogenannter hochverzinster Altverträge von Bausparversicherungen zunächst gescheitert sind, ist es der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun gelungen, verbraucherfeindliche Kündigungsklauseln in Bausparverträgen für unzulässig erklären zu lassen“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Diese hatte erfolgreich gegen Kündigungsklauseln in Bausparverträgen der Bausparkasse Badenia geklagt (Urteil v. 01.09.2017, AZ: 10 O 509/16). „Ein Prozess, den auch andere Bausparkassen verfolgt haben“, so der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.

WKZ Wohnkompetenzzentren: BGH bestätigt Kündigungspraxis bei Bausparverträgen

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Viele Bausparer dürften betroffen sein

Ludwigsburg, 09.03.2017. „Veröffentlichten Zahlen zufolge, dürften in Deutschland bereits 260.000 sogenannter Altverträge von Bausparkassen gekündigt worden sein. Nach dem aktuellen Urteil des höchsten Zivilgerichts hierzulande, dem Bundesgerichtshof, könnte nun noch eine Welle weiterer Kündigungen folgen“, erklärt Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.
Das Urteil des BGH war vor wenigen Tagen aufgrund der Klagen zweier Wüstenrot-Kundinnen getroffen worden (Az. XI ZR 185/16 und Az. XI ZR 272/16). Die Richter betonten die Rechtmäßigkeit der Kündigungen aus einem aus dem Paragrafen 489 BGB abgeleiteten Sonderkündigungsrecht. Wüstenrot dürfe kündigen, da die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif waren, aber nicht für eine Baufinanzierung abgerufen wurden. Dies widerspräche dem Sinn und Zweck des Bausparens, so die Richter. Sie hoben damit die Urteile auf, die das OLG Stuttgart zuvor getroffen hatte.