Privatinsolvenz-Ratgeber
Verfasser: yoursmartweb on Tuesday, 8 November 2016Seit dem 01.01.1999 können wirtschaftlich nicht oder nicht mehr selbstständige, natürliche Personen im Falle einer Überschuldung die sogenannte Verbraucher- oder Privatinsolvenz beantragen. Die Privatinsolvenz bietet die Möglichkeit, nach einer sogenannten Wohlverhaltensphase von bestehenden Verbindlichkeiten befreit zu werden. Ist bei objektiver Betrachtung abzusehen, dass der Verbraucher mit eigenen finanziellen Mitteln nicht aus dem Schuldensumpf herauskommen wird, ist die Beantragung einer Verbraucherinsolvenz sinnvoll. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren im Rahmen des Insolvenzrechtes dient die Insolvenzordnung, kurz InsO.
Der Weg zur Entschuldung in drei Schritten
Bei der Beantragung von Privatinsolvenz muss zunächst der Versuch einer außergerichtlichen Einigung unternommen werden. Anerkannte und zugelassene Berater werten die finanzielle Situation des Schuldners aus, ziehen außenstehende finanzielle Quellen in Betracht und errechnen eine Vergleichssumme. Dieser sogenannte Schuldenplan wird allen Gläubigern vorgelegt, welche innerhalb von vier Wochen eine Ablehnung oder Zustimmung bekanntgeben können. Sind keinerlei Einkommen oder Sachwerte einsetzbar, verringert dies die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung, da die Gläubiger in der Regel nicht zustimmen. Es folgt der Gang vor Gericht.