Vermieter

MCM Investor Management AG: Verschärfte Regeln für Energieausweise

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Es gibt neue, verschärfte Regeln für Energieschutzausweise seit dem 01.05.2021. Die MCM Investor klärt auf.

Magdeburg, 02.06.2021. „Seit dem 01.05.2021 gelten die neuen, verschärften Regeln für Energieausweise. Anbieterinnen und Anbieter sollten bei ihren Inseraten auf jeden Fall darauf achten, die richtige Energieeffizienzklasse anzugeben. Immobilieninteressenten können nämlich gezielt danach suchen“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Für Interessentinnen und Interessenten ist dies sehr relevant, da sie in ihrer künftigen Immobilie viel Geld einsparen können mit der richtigen Energieklasse. Auf vielen Portalen, wie ImmoScout24, kann man sich Energieausweise erstellen. Dies dauert in der Regeln nur 48 Stunden und berücksichtigt bereits die neuen Regelungen“, fügt die MCM Investor hinzu.

Die neuen Regeln für Energieausweise werden durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. „Der Energieausweis informiert über den den energetischen Zustand der Immobilie. Die Energieeffizienz von Wohnimmobilien soll in Zukunft immer transparenter werden. Dafür dient auch das neue Gesetz. Beispielsweise muss auch die Höhe der CO2-Emissionen in dem Energieausweis aufgeführt sein. Miet- und Kaufinteressentinnen und Interessenten sollen vor der Miet- oder Kaufentscheidung wissen, wie hohe Energiekosten auf sie zukommen werden“, erklärt die MCM Investor Management AG weiter.

MCM Investor Management AG: Wie man Immobilien digital verwalten kann

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Durch Online-Services kann die Verwaltung von Immobilien deutlich vereinfacht werden. Gerade für private Vermieter kann dies von enormen Vorteil sein.

Magdeburg, 28.01.2021. „Die Verwaltung von Immobilieneigentum kann sich vor allem für private Vermieter als echte Herausforderung gestalten. Angefangen beim Ausstellen von Dokumenten, über Renovierungen und Reparaturen bis hin zu fachgerechten Sanierungen, muss alles dokumentiert und richtig versteuert werden“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

„Dazu zählt eben auch die jährliche Betriebskostenabrechnung. Hierbei ist es besonders wichtig, dass dem Vermieter oder der Vermieterin kein Fehler unterläuft. Denn vor allem zu hohe Betriebskostenabrechnungen können schnell zu Konflikten zwischen den beiden Parteien führen, insbesondere wenn es um die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten geht. Natürlich besteht eine gesetzliche Pflicht, diese nach dem realen Verbrauch abzurechnen, trotzdem können Fehler passieren“, erklärt die MCM Investor Management AG weiter.

MCM Investor Management AG: Vermieter und deren Mieterhöhungen

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Vermieter können Mieterhöhungen aussprechen, müssen dabei aber einige Regeln beachten – die MCM Investor Management AG klärt auf.

Magdeburg, 18.01.2021. In dieser Woche beschäftigt sich die MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema Mieterhöhungen. Viele Vermieter stellen sich nämlich die Frage, um wie viel Geld man die Miete erhöhen kann. Manche Vermieter haben die Mieten seit mehr als fünf Jahren nicht mehr erhöht“, so die MCM Investor. „Die Höhe der Miete kann der Vermieter natürlich mit dem aktuellen Mieter vereinbaren – um die Hürden des Gesetzgebers kommt ein Vermieter aber nicht umher. In Deutschland ist das Mietrecht nämlich sehr stark“, fügt die MCM Investor Management AG hinzu.

MCM Investor Management AG: Vermieter und deren Mieterhöhungen

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Vermieter können Mieterhöhungen aussprechen, müssen dabei aber einige Regeln beachten – die MCM Investor Management AG klärt auf.

Magdeburg, 18.01.2021. In dieser Woche beschäftigt sich die MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema Mieterhöhungen. Viele Vermieter stellen sich nämlich die Frage, um wie viel Geld man die Miete erhöhen kann. Manche Vermieter haben die Mieten seit mehr als fünf Jahren nicht mehr erhöht“, so die MCM Investor. „Die Höhe der Miete kann der Vermieter natürlich mit dem aktuellen Mieter vereinbaren – um die Hürden des Gesetzgebers kommt ein Vermieter aber nicht umher. In Deutschland ist das Mietrecht nämlich sehr stark“, fügt die MCM Investor Management AG hinzu.

MCM Investor Management AG: Was Vermieter jetzt wissen müssen

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Die zweite Corona-Welle hat uns fest im Griff und die Maßnahmen dürfen über den November hinaus verlängert werden. Die MCM Investor klärt auf, was Vermieter jetzt wissen sollten.

Magdeburg, 20.11.2020. „Die zweite Corona-Welle hat seit Ende des Sommers an Fahrt aufgenommen. Die Bundesregierung hat für den Monat November entsprechende Maßnahmen beschlossen, um die Infektionsrate zu verringern. Manchmal ist es kompliziert, den Überblick zu behalten, auch für Mieter und Vermieter“, erklärt die MCM Investor Management AG. So ist der Schutz von Mieterinnen und Mietern, welcher zu Beginn der Pandemie von der Bundesregierung ausgesprochen wurde, verfallen. Spätere Zahlungsrückstände geben dem Vermieter eine Kündigungsgrundlage. Eine Verlängerung der Schutzmaßnahme sei nicht geplant.

Vermieter werden unterdessen so geschützt, dass es Stundungsregelungen für Darlehensverträge von Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümern gibt, im Falle dessen, dass diese es mit säumigen Mieterinnen und Mietern zu tun haben. „Ist ein Mitbewohner oder Nachbar erkrankt, ist eine Mietminderung nicht rechtens – das gilt auch für die Schließung des Spielplatzes, Innenhofs oder Gemeinschaftsgartens. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten unerheblicher Mangel“, fügt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg hinzu (§ 536 BGB).

MCM Investor Management AG über Wohnen auf Zeit

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

In den meisten Fällen werden Mietverträge unbefristet abgeschlossen und enden mit einer Kündigung seitens einem der Vertragspartner. Bei sogenannten Zeitverträgen endet das Mietverhältnis zu einem bestimmten Stichtag. Hier gibt es rechtliche Dinge zu beachten.

Magdeburg, 29.07.2020. „Zeitmietverträge sind nicht die Regel, kommen aber doch immer wieder vor. Für einen Mieter hat dieses Wohnen auf Zeit meist keine konkreten Vorteile. Der Nachteil besteht auf jeden Fall darin, dass es nicht möglich ist, eine ordentliche Kündigung innerhalb der vereinbarten Laufzeit einzureichen. Bei einem normalen unbefristeten Vertrag stellt das hingegen kein Problem dar“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Auf der anderen Seite bietet der befristete Vertrag für beide Vertragsparteien auch Planungssicherheit. Eigentümer können so beispielsweise ihre Immobilie temporär vermieten und sie später wieder selbst nutzen“.

MCM Investor Management AG: Mehr Sozialwohnungen in Deutschland geplant

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Das Jahr 2020 bringt auch positive Nachrichten: hierzulande werden mehr Sozialwohnungen gebaut.

Magdeburg, 05.07.2020. In dieser Woche machen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg auf eine erfreuliche Entwicklung aufmerksam: Demnach wurden im letzten Jahr erheblich mehr Sozialwohnungen gebaut, als im Vorjahr. So betrug das Plus bei Fertigstellungen rund 13 Prozent. Darauf macht der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW) aufmerksam.

„Vor allem organisieren sich kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften zum Zweck, mehr Sozialen Wohnungsbau in Deutschland zu fördern. Auch sozial orientierte Unternehmen investieren in den Bau von Sozialwohnungen. Außerdem hat das vergangene Jahr auch gezeigt, dass bezahlbarer Wohnraum ein wichtiges Thema in der Politik ist“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

Laut Statistischen Bundesamt wurden im Jahr 2019 1,3 Milliarden Euro in den Wohnungsneubau investiert. Dies entspricht einer doppelt so hohen Summe, wie noch vor fünf Jahren. „Nichtdestotrotz herrscht nach wie vor ein Mangel an Wohnraum in Deutschland, was sich auch in den Preisen niederschlägt. Die Baubranche ist bemüht, in den kommenden Jahren mehr Wohnraum zu schaffen, allein, weil der Zuzug in Deutschland immer höher wird und immer mehr Menschen Wohnraum in der Stadt nachfragen“ so die MCM Investor weiter.

MCM Investor Management AG: Vermieter in der Mietwohnung

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Viele Mieter stellen sich die Frage, ob der Vermieter die Mietwohnung betreten darf – schließlich ist es sein Immobilieneigentum – die MCM Investor klärt auf.

Magdeburg, 29.06.2020. In dieser Woche beschäftigt sich die MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema, ob Vermieter der Zutritt zur Mietwohnung erlaubt ist. „Natürlich ist es von Seiten des Vermieters sehr verständlich, wissen zu wollen, ob sein Immobilieneigentum gut behandelt wird oder ob sich ein Mieter beispielsweise über Verbote, wie die Haltung von Haustieren hinwegsetzt“, erklärt die MCM Investor Management AG. Wichtig zu wissen sei laut MCM Investor aber, dass der Vermieter kein gesetzliches Besichtigungsrecht inne hält. „Manche Vermieter fügen eine Klausel im Mietvertrag hinzu, diese ist aber unwirksam“, betont die MCM Investor und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: III ZR 289/13).

MCM Investor Management AG: Umlegung der Betriebskosten

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Oft gibt es Unstimmigkeiten bezüglich der Nebenkosten. Die MCM Investor erklärt, welche Betriebskosten ein Vermieter umlegen darf.

Magdeburg, 16.06.2020. „Nebenkosten machen bekanntlich einen erheblichen Teil der Bruttomiete aus. Nicht umsonst werden sie auch teilweise als zweite Miete bezeichnet, da es sich um hohe Ausgaben handelt, die der Immobilieneigentümer laufend bezahlt“, erklärt die MCM Investor Management AG. „Allerdings gilt, dass es sich bei den Betriebskosten um jene Kosten handelt, welche die Nutzung der Immobilie durch den Mieter betrifft. Das schließt die alleinigen Kosten, die dem Eigentümer entstehen, aus.“

Laut dem aktuellen Betriebskostenspiegel zahlen Mieter derzeit 2,16 Euro pro Quadratmeter im Monat. Die letzte Abrechnung fand diesbezüglich im Jahr 2017 statt. „Leider ist nicht jede Nebenkostenabrechnung korrekt. So enthalten sie manchmal Posten, die überhaupt nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen, sondern Verantwortung des Vermieters sind. Außerdem muss im Mietvertrag klar verankert sein, dass neben der Netto-Kaltmiete auch Nebenkosten gezahlt werden müssen. Lediglich die Kosten für Heizung und Warmwasser müssen immer gezahlt werden“, so die MCM Investor weiter.

MCM Investor Management AG über Schönheitsreparaturen

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Schönheitsreparaturen an der Immobilie sind eine gute Maßnahme, um den Wert des Objekts zu steigern. Wann es sich um offiziell eine Schönheitsreparatur handelt, weiß die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

Magdeburg, 07.02.2020. „Als Schönheitsreparaturen gelten ‚alle malermäßigen Arbeiten, die erforderlich sind, um die Räume in einen zur Vermietung geeigneten Zustand zu versetzen‘“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg und bezieht sich dabei auf den Deutschen Mieterschutzbund (DMB). „Unter Schönheitsreparaturen fallen vor allem streichen und tapezieren. Dies ist vor allem notwendig, wenn die Wandfarbe nach Jahren vergilbt ist.“

Seitens des Bundesgerichtshof (BGH) heißt es, dass das Anstreichen und Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper und Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen (Az.: VIII ZR 210/08) zu Schönheitsreparaturen an der Immobilie zählen. Dies kann auch für zu verschließende Dübellöcher gelten (Az.: VIII ZR 10/92).

„Wiederum zählt es nicht zu den Schönheitsreparaturen, Fenster und Türen von außen zu streiche. Auch das Abschleifen, Grundieren und Lackieren von Wandschränken oder Holzböden zählt nicht dazu. Für eine Abnutzung im Normalbereich haften Mieter nicht. Per Gesetz sind Mieter nicht verpflichtet, Schönheitsreparaturen an der Immobilie vorzunehmen, dafür ist der Vermieter zuständig“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg weiter.

Seiten