Datenübermittlung

Transatlantische Datentransfers weiterhin rechtliche Grauzone: Was können Unternehmen tun?

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Die Datenübermittlung zu Unternehmen in die USA und andere Drittstaaten ist weiterhin ein rechtlich heikles Thema und es herrscht bei vielen Unternehmen, die auf solche Datenübermittlungen „angewiesen“ sind, große Unsicherheit.
Die Datenschutzbehörden der Länder kontrollieren nun stichprobenartig deutsche Unternehmen im Hinblick auf Datentransfers in sogenannte Drittstaaten. Wieso ist ein transatlantischer Datentransfer so brisant und wie können Unternehmen prüfen, ob auch sie davon betroffen sind?

Die Übermittlung von personenbezogenen Daten ist als Unterfall der Verarbeitung von Daten nach dem Grundsatz des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt danach zu beurteilen, ob die Einwilligung des Betroffenen oder eine gesetzliche Erlaubnisnorm gegeben ist. Als gesetzliche Erlaubnisnorm kommt hier § 11 BDSG ins Spiel, wonach im Fall der Auftragsdatenverarbeitung der Empfänger der Daten nicht als „Dritter“, sondern quasi als verlängerter Arm des datenverarbeitenden Unternehmens anzusehen ist.