Wasserschäden

MCM Investor Management AG aus Magdeburg: Mehr Menschen in Deutschland haben Wohneigentum

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Eine Studie belegt: Menschen haben etwas mehr Wohneigentum

Magdeburg, 01.02.2017. Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg machen darauf aufmerksam, dass mittlerweile mehr Menschen hierzulande über Wohneigentum verfügen. „Der Traum vom Eigenheim, sei es eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus, nimmt stetig zu, vor allem, weil die Vorteile einer eigenen Immobilie offensichtlich sind: Eine fast krisensichere Geldanlage gepaart mit einem Dach über dem Kopf“, betonen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Dabei beziehen sie sich auf eine Studie des „Verbändebündnisses Wohnperspektive Eigentum“ laut der die Eigentumsquote zwischen 2011 und 2015 bundesweit gestiegen sei. „Natürlich gibt es bundesweit erhebliche Unterschiede zwischen den jeweiligen Bundesländern und auch bezüglich der Eigen- oder Fremdnutzung“, erklärt die MCM Investor Management AG. Laut Studie liegt der Anteil der Immobilienbesitzer, die in den Luxus des Wohneigentums kommen, bei rund 45 Prozent – Tendenz: In angespannten Wohnungsmärkten ist die Zahl deutlich geringer.

MCM Investor Management AG: Wann Mieter für Wasserschäden haften müssen

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Für Wasserschäden müssen Mieter nicht immer haften

Magdeburg, 14.12.2016. „Wenn ein Wasserschaden in einer Mietwohnung entsteht, kommt bei den meisten Mietern erst einmal große Panik auf. Vor allem die Frage danach, wer dem Schaden übernimmt, ist oft nicht ganz offensichtlich“, wissen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Wasserschäden sehen natürlich zunächst einmal unschön aus, außerdem können sie schwere Folgeschäden anrichten. „Wenn seitens des Mieters grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann die Gebäudeversicherung in Anspruch genommen werden“, so die MCM-Experten weiter und verweisen auf einen kürzlich in Düsseldorf verhandelten Fall. „Dabei muss die Fahrlässigkeit aber auch klar belegt werden“. In dem gemeinten Fall ging es um eine Wohnung, in der ein Kochendwassergerät, also ein Boiler, an der Wand montiert und direkt mit einer Wasserleitung verbunden war. Das Wasser konnte in einem separaten Vorratsbehälter erhitzt werden. Da das Gerät jedoch defekt war, trat eine ganze Menge Wasser aus. Dabei entstand ein Schaden von etwa 10 000 Euro. Dieses Geld forderte die Versicherung des Vermieters prompt vom Mieter zurück.