Wirtschaft

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Me too? Der schmale Grat zwischen Flirt und Belästigung

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Keine voreiligen vertraglichen Zugeständnisse gegenüber dem Arbeitgeber. Damit schmälern Sie Ihre Erfolgsaussichten im Rechtsstreit gravierend. 
Arbeitsgericht Trier, Az 2 Ca 371/18 v. 11.09.2018 
Zell, 06.02.2019 – Holen Sie rechtzeitig anwaltlichen Rat ein, auch wenn der Sachverhalt peinlich ist.
Die Kündigungsschutzklage wegen einer ausgesprochenen Änderungskündigung eines Krankenpflegers gegen ein katholisches Krankenhaus wurde abgewiesen. Der schwerbehinderte, ordentlich unkündbare 56-jährige Kläger arbeitet seit 35 Jahren in dem beklagten Krankenhaus, zuletzt als Leiter der Abteilung Herzkatheter. Seine Abteilung wurde Anfang 2019 umstrukturiert.
Es fand ein Chefarztwechsel statt.
Mittels behauptetem Änderungsvertrag wurde er mit Wirkung zum 01.04.2018 zum Krankenpfleger herabgruppiert. Er soll zukünftig in der gleichen Abteilung als Krankenpfleger weiterarbeiten. Sein Gehalt wurde um vier Entgeltstufen reduziert.
Wie kam es zu der behaupteten Änderung der Arbeitsbedingungen?
Zwei Kolleginnen haben im März 2018 gegen den Kläger Vorwürfe der sexuellen Belästigung erhoben, die sich auf Geschehnisse seit 2016 beziehen. Weder gegenüber den Vorgesetzten noch gegenüber dem Krankenhausträger haben sich die Kolleginnen über anzügliches Verhalten beschwert, obwohl in wöchentlichen Meetings und einer anonymen Mitarbeiterbefragung aus dem Jahr 2017 dazu umfassend Gelegenheit bestanden hätte.

MCM Investor Management AG: Städter fliehen vor hohen Mietpreisen

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Die hohen Mietpreise treiben Städter ins Umland – doch auch hier explodieren die Mieten allmählich

Magdeburg, 28.02.2019. „In den großen Boomstädten, vor allem in den „Top-7“, explodieren die Mietpreise seit Jahren. Städter treibt dieser Zustand immer mehr in die Arme des Umlandes. Doch auch hier wird das Angebot langsam immer knapper. Frühere B-Standorte können längst als A-Standorte kategorisiert werden“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Vor allem in den Metropolen hierzulande wird gebaut, was das Zeug hält. Doch nach wie vor übersteigt die Nachfrage das Angebot bei weitem. Das treibt die Preise jährlich weiter an. So sind Wohnungsmieten und Kaufpreise für viele Menschen in Städten wie Berlin, Hamburg, München oder Stuttgart unbezahlbar. Mal ganz zu schweigen davon, dass diese Hochphase bereits zehn Jahre anhält. Eine Trendwende ist nicht in Aussicht“, so die MCM Investor weiter. Dies bestätigt auch das aktuelle Frühjahrsgutachten des Rates der Immobilienweisen.

Verlängerung der Elternzeit um das dritte Lebensjahr des Kindes bedarf keiner Arbeitgeberzustimmung

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LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.09.2018, Az. 21 Sa 390/18 
Der Kläger, welcher zunächst Elternzeit für zwei Jahre beantragt hatte, stellte einige Monate nach der Geburt seines Kindes einen Antrag auf Elternzeit für ein zusätzliches Jahr, welche er direkt im Anschluss an die ersten beiden Jahre in Anspruch nehmen wollte.
Die Arbeitgeberin lehnte den Antrag mit Verweis auf die beschränkte Bindungsfrist in § 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG ab, wonach gleichzeitig zum Verlangen der Elternzeit erklärt werden muss, für welchen Zeitraum innerhalb von zwei Jahren sie genommen werden soll.
Das LAG stellte nun fest, dass der Kläger sich während des dritten Lebensjahres seines Kindes in Elternzeit befindet. Aus § 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG ergebe sich nicht nur die zustimmungsfreie erstmalige Inanspruchnahme der Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre eines Kindes. Die Beschränkung der Bindungsfrist auf zwei Jahre spreche vielmehr dafür, dass Beschäftigte im Anschluss an die Bindungsfrist wieder frei disponieren können. An die Anzeigefrist von sieben Wochen vor Inanspruchnahme der Elternzeit muss sich der Arbeitnehmer jedoch halten.
Das LAG hat die Revision zum BAG, welches die Rechtsfrage bisher noch nicht entschieden hat, zugelassen.
Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.wohlleben-partner.de

Die PROJECT Investment Gruppe über steigende Immobilienpreise auf dem Land

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Bundesbank Bericht zeigt, dass ländliche Regionen von steigenden Immobilienpreisen angesteckt werden

Bamberg, 26.02.2019. „Immobilien in den Großstädten werden immer teurer. Menschen, die sich dies nicht leisten können oder wollen, streben daher immer mehr in ländliche Regionen“, erklärt Alexander Schlichting, der geschäftsführende Gesellschafter der PROJECT Vermittlungs GmbH, die zum Bamberger Unternehmen PROJECT Investment Gruppe gehört. Nun zeigen Zahlen der Bundesbank aus dem Monatsbericht für den Februar, dass der rasante Anstieg der Immobilienpreise auch das Umland der Städte voll erfasst hat. „Dabei beobachteten die Bundesbanker, dass der Preisauftrieb in den deutschen Städten eher etwas nachgab, während die Immobilienpreise außerhalb der städtischen Gebiete in einigen Regionen überdurchschnittlich anzogen“, so der Geschäftsführer in der PROJECT Investment Gruppe. Das liege auch daran, da viele sich nach Alternativen im Umland umschauen würden.

Hohe Mietpreissteigerungen in einem Jahr

Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

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BGH-Urteil vom 15.05.2018, AZ VI ZR 233/17 
Nach einem Verkehrsunfall nimmt der Kläger den Beklagten und seine Haftpflichtversicherung auf restlichen Schadensersatz in Anspruch. Die Parteien streiten darüber, wer von beiden seine Spur verlassen und die Kollision herbeigeführt hat. Die Fahrt vor der Kollision sowie die Kollision selbst wurden von einer Dashcam im Fahrzeug des Klägers aufgezeichnet.
Das Amtsgericht hat dem Kläger unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr die Hälfte seines Gesamtschadens zugesprochen. Dem Angebot des Klägers, die Bildaufnahmen seiner Dashcam zu verwerten, sei nicht nachzukommen. Die Berufung des Klägers hat das Landgericht zurückgewiesen. Die Aufzeichnung verstoße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und unterliege einem Beweisverwertungsverbot. Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Die vorgelegte Videoaufzeichnung ist nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig. Sie verstößt gegen § 4 BDSG, da sie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgt ist und nicht auf § 6b Abs. 1 BDSG oder § 28 Abs. 1 BDSG gestützt werden kann.

Marinomed erhält EIB-Finanzierung in Höhe von EUR 15 Mio

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Luxemburg/Wien, 26. Februar 2019

MARINOMED ERHÄLT EIB-FINANZIERUNG IN HÖHE VON EUR 15 MIO

● Biopharmazeutisches Unternehmen mit Sitz in Wien wird die Mittel für Forschung und Entwicklung einsetzen
● Finanzierung im Rahmen des Investitionsplans für Europa, oder auch Juncker Plan

Die europäische Investitionsbank (EIB) stellt Marinomed Biotech AG, ein biopharmazeutisches Unternehmen mit Sitz in Wien, das innovative Therapien für Allergie-, Atemwegs- und Augenerkrankungen entwickelt, EUR 15 Mio zur Verfügung. Das Darlehen der EU Bank wird durch eine Garantie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gedeckt. Der EFSI ist eine wichtige Säule des Investitionsplans für Europa, auch bekannt als Juncker-Plan, bei dem die EIB und die Europäische Kommission als strategische Partner zusammenarbeiten. Mit diesen Finanzierungen der EIB soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gestärkt werden.

Die PROJECT Investment Gruppe zur Frage, ob Baukindergeld zu mehr Neubauten führt

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Zahlen der Bundesregierung zeigen, dass das Baukindergeld weniger für Neubauten, als viele mehr für den Kauf bestehender Immobilien genutzt wird

Bamberg, 20.02.2019. „Das Baukindergeld wurde ins Leben gerufen, um Familien dabei zu unterstützen, Wohneigentum zu finanzieren. So sollte fehlender Wohnraum, also vor allem Neubau, entstehen“, erklärt Alexander Schlichting, der geschäftsführende Gesellschafter der PROJECT Vermittlungs GmbH, die zum Bamberger Unternehmen PROJECT Investment Gruppe gehört. Aktuelle Zahlen der Bundesregierung zeigen nun jedoch, dass diese Rechnung bisher nicht ganz aufging: Demnach werde das Geld in aller erster Linie für den Kauf bestehender Immobilien genutzt. Nun kritisiert die Opposition, dass das Baukindergeld sein Ziel verfehlt. „In den ersten Monaten nutzten Familien das Geld in den seltensten Fällen, um neue Wohnungen oder Häuser zu bauen. Das kurbelt den Neubau nicht so stark an, wie von der Regierung erhofft“, so der Geschäftsführer in der PROJECT Investment Gruppe.

Erwerb von Bestandsimmobilien dominiert

MCM Investor Management AG: Zahl der Zwangsversteigerungen geht zurück

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Seit nunmehr zehn Jahren geht die Zahl der Zwangsversteigerungen in Deutschland zurück – die MCM Investor klärt auf

Magdeburg, 20.02.2019. „Die Zahl der Zwangsversteigerungen ging hierzulande in den vergangenen zehn Jahren zurück“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg und bezieht sich dabei auf Recherchen des Ratinger Fachverlags Argetra. Demnach sei die Zahl der Zwangsversteigerungen in 2018 noch einmal zurück gegangen. „Gründe dafür sind die historisch niedrigen Zinsen sowie der allgemeine Immobilienboom, vor allem in Ballungszentren“, so die MCM Investor Management AG weiter. Laut Argetra wurden in Deutschland, in 2018, 18.449 Immobilien mit einem Verkehrswert von zusammen 3,85 Milliarden Euro zwangsversteigert. Im Vorjahr (2017) lag die Zahl noch bei 25.740 Häusern, Wohnungen oder Grundstücken mit einem Verkehrswert von 4,23 Milliarden Euro. Außerdem interessant: Rund jedes zweite eröffnete Zwangsversteigerungsverfahren endete nicht vor Gericht. In den meisten Fällen wurden die jeweiligen Immobilien nämlich verkauft, bevor es überhaupt zur Zwangsversteigerung kommen musste. Für die Auswertung der Daten untersuchte die Studie mehr als 500 Amtsgerichten deutschlandweit.

MCM Investor Management AG: Quadratmeterpreise für Wohnimmobilien

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Wohnimmobilien sind je nach Region hierzulande unterschiedlich teuer – die MCM Investor Management AG über Quadratmeterpreise

Magdeburg, 15.02.2019. „Die Quadratmeterpreise für Wohnimmobilien steigen in ganz Deutschland enorm – und das schon seit Jahren. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, einen genaueren Blick auf den jeweiligen Standort zu werfen. Mit diesem steht und fällt oftmals nämlich der Quadratmeterpreis“, so die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Denn nicht überall geht der Trend zwangsläufig in Richtung kleine Immobilie. So gibt es statistisch gesehen einige Bundesländer, in denen die Deutschen verhältnismäßig geräumiger leben“, sagt die MCM Investor Management AG und bezieht sich dabei auf Untersuchungen des Vergleichsportals Check24. Ermittelt wurden die Werte auf Grundlage abgeschlossener Hausratversicherungen im Jahre 2018 mit dazugehöriger Postleitzahl. Diese zeigt, dass Einwohner im Saarland und in Rheinland-Pfalz durchschnittlich auf etwa 100 Quadratmetern wohnen. Hingegen wohnen Einwohner in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin auf etwa 30 Quadratmeter weniger. Im Bundesländervergleich schneidet Sachsen am günstigsten ab.

Digitales Stadtwerk: ECN ENERGIE GmbH unterbreitet Kommunen ohne Stadtwerke ein Angebot

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wsm - Energieversorgung in Deutschland wird nicht nur zunehmend erneuerbar, sie wird vor allen Dingen auch innovativ, regional und digital. Die Digitalisierung der Energiebranche bringt zahlreiche neue innovative Ideen und Produkte hervor. Eines dieser innovativen Produkte ist das "Digitale Stadtwerk" der ECN Energie GmbH aus Wiesmoor. Das "Digitale Stadtwerk" ist ein Richtungsweisendes IT-Bündelprodukt der ECN Energie GmbH, ECN Development GmbH und ECN Sales GmbH aus Wiesmoor (Ostfriesland).

Einnahmen aus dem Energiegeschäft waren bisher meist nur größeren Städten und Gemeinden mit eigenen Stadtwerken vorbehalten. Kleinere Kommunen haben zwar hier und dort in erneuerbare Energieerzeugung wie z. B. in Wind- und/oder Solarparks investiert, scheuen aber vor den extrem hohen Kosten und den technisch sehr aufwendigen Einstieg, welches die Gründung eines eigenen kommunalen Energieversorgungsunternehmens mit sich bringt, zurück.

Wenn Kommunen kein eigenes Stadtwerk betreiben, fließen nicht unerhebliche Einnahmen aus dem Energiegeschäft in andere Regionen, meist an den Sitz eines überregional tätigen Energiekonzerns.

ECN Energie GmbH hat eine innovative digitale Lösung entwickelt und bietet insbesondere kleineren Kommunen eine einfache Möglichkeit, Strom- und oder Gas über Ihre eigene kommunale Marke z.B. „Stadtwerke Musterdorf“ anzubieten.

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