MCM Investor Management AG: Umlegung der Betriebskosten
Verfasser: MCM Investor Ma... on Tuesday, 16 June 2020Oft gibt es Unstimmigkeiten bezüglich der Nebenkosten. Die MCM Investor erklärt, welche Betriebskosten ein Vermieter umlegen darf.
Magdeburg, 16.06.2020. „Nebenkosten machen bekanntlich einen erheblichen Teil der Bruttomiete aus. Nicht umsonst werden sie auch teilweise als zweite Miete bezeichnet, da es sich um hohe Ausgaben handelt, die der Immobilieneigentümer laufend bezahlt“, erklärt die MCM Investor Management AG. „Allerdings gilt, dass es sich bei den Betriebskosten um jene Kosten handelt, welche die Nutzung der Immobilie durch den Mieter betrifft. Das schließt die alleinigen Kosten, die dem Eigentümer entstehen, aus.“
Laut dem aktuellen Betriebskostenspiegel zahlen Mieter derzeit 2,16 Euro pro Quadratmeter im Monat. Die letzte Abrechnung fand diesbezüglich im Jahr 2017 statt. „Leider ist nicht jede Nebenkostenabrechnung korrekt. So enthalten sie manchmal Posten, die überhaupt nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen, sondern Verantwortung des Vermieters sind. Außerdem muss im Mietvertrag klar verankert sein, dass neben der Netto-Kaltmiete auch Nebenkosten gezahlt werden müssen. Lediglich die Kosten für Heizung und Warmwasser müssen immer gezahlt werden“, so die MCM Investor weiter.