MCM Investor Management AG: Zeitmietverträge sind nicht immer zulässig
Verfasser: MCM Investor Ma... on Sunday, 9 June 2019Geht es um Zeitmietverträge, muss der Vermieter einen Grund nennen, damit diese überhaupt zulässig sind
Magdeburg, 07.06.2019. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema Zeitmietverträge und wann diese zulässig sind. „Zunächst lässt sich sagen, dass zeitliche Befristungen im Mietvertrag nicht so leichtfertig als zulässig anerkannt werden können. Dies bedeutet, dass der Vermieter auf jeden Fall einen triftigen Grund nennen muss“, erklärt die MCM Investor Management AG. Auf der anderen Seit sei es laut MCM Investor auch möglich, dass Mieter und Vermieter einen Zeitraum im Vorfeld festlegen, in welchem eine Kündigung ausgeschlossen ist.