Wettbewerbsverstoß - Werbung muss über vom Preisnachlass ausgeschlossene Waren informieren
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 5 June 2019Wettbewerbsverstoß - Werbung muss über vom Preisnachlass ausgeschlossene Waren informieren
Sind bestimmte Produkte von einer Werbeaktion ausgenommen, muss darauf deutlich hingewiesen werden. Ansonsten liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, wie das Landgericht Arnsberg entschieden hat.
Bei Werbeaktionen lauern verschiedene Fallstricke, die schnell zu einem Wettbewerbsverstoß mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen führen können. Daher sollten Werbetreibende bei ihren Aktionen immer das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Auge behalten, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.