ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 8 August 2018Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Flip-Flops und die StVO +++
Verbote bestimmter Schuhe - wie zum Beispiel Flip-Flops - oder gar des Barfußfahrens gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Geschieht allerdings ein Verkehrsunfall, kann durchaus ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht werden. Außerdem kann die zuständige Versicherung unter Umständen mit grober Fahrlässigkeit des Fahrers argumentieren, wenn er kein festes Schuhwerk getragen hat, und so die Zahlungen kürzen oder sogar ganz verweigern (OLG Bamberg, Az.: 2 Ss OWI 577/06).
+++ Bonuszahlungen mindern Sonderabzug +++
Bonuszahlungen einer Krankenversicherung mindern als Beitragsrückerstattungen den Sonderausgabenabzug laut ARAG jedenfalls dann, wenn sie ohne den Nachweis gesundheitsbezogener Aufwendungen erbracht werden (FG Münster, Az.: 7 K 1392/17 E).
+++ Rechtsanwalt holt Post ab - kein Lieferverkehr! +++
Fährt ein Rechtsanwalt mit seinem Kfz in die Fußgängerzone, um bei der dortigen Postfiliale seine Anwaltspost zu holen, so handelt es sich laut ARAG dabei nicht um Lieferverkehr (OLG Köln, Az.: III-1 RBs 113/18).
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