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German Stevie Award: Webtrekks Realtime Predictions mit Gold prämiert

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Berlin, 07. März 2019 – Webtrekk, eine der marktführenden Premium Customer Analytics-Plattformen in Europa, wurde mit dem German Stevie Award® in Gold ausgezeichnet. Das Berliner Unternehmen überzeugte mit seinen Realtime Predictions für Webseiten und schaffte es in der Kategorie „Bestes neues Produkt oder Dienstleistung“ im Bereich „Software – Business oder Competitive Intelligence Lösung“ an die Spitze. Die Preisverleihung findet am 03. Mai 2019 im Hotel Vier Jahreszeiten Kempinski in München statt.

Die Jury honorierte Webtrekks innovative Realtime Predictions mit der Höchstauszeichnung. Denn diese ermöglichen nicht nur Echtzeit-Prognosen zu Konversionswahrscheinlichkeiten von Nutzern, sondern befähigen die Marketer darüber hinaus, sich unmittelbar in den Konversionsprozess einzuschalten. So können bei Besuchern, die eine Webseite oder einen Online-Shop mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne Abschluss einer Bestellung verlassen würden, verkaufsfördernde Maßnahmen wie ein Rabatt-Banner aktiviert werden. Die Konversionswahrscheinlichkeit wird dabei während eines Besuchs fortlaufend erhöht. Sie resultiert aus einer Vielzahl von Attributen wie der Besuchsdauer, der Anzahl der Seitenaufrufe, dem Wert der angeschauten Produkte, aber auch der Klickgeschwindigkeit oder historischen Daten zum Nutzer.

MCM Investor Management AG: Start-Up soll zum Immobilientraum verhelfen

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Es ist wie Tinder für Immobilien: Eine Start-Up versucht den Immobilientraum wahr werden zu lassen, indem es Wohnungssuchende und Vermieter zusammenbringt

Magdeburg, 06.03.2019. „Das Start-Up „Housy“ hat etwas Revolutionäres geschaffen: Quasi das Tinder für Immobiliensuchende und Vermieter, die sich bei Interesse matchen können“, so die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG. Die Gründer von Housy sind Sebastian Melchert und Raymond Naseem – beide Urberliner, die bei einer gemeinsamen Wohnungssuche in Berlin schmerzlich feststellen mussten, wie schwer das eigentlich mittlerweile ist. „Bei Housy muss niemand seine Zeit verschwenden, sondern Mieter legen von vorne herein Suchkriterien fest. Auch der potentielle Vermieter kann im Vorfeld entscheiden, ob der Interessent überhaupt in Frage kommt. So wird der teilweise veraltete Prozess der Wohnungssuche ganz neu definiert und vereinfach“, so die MCM Investor Management AG weiter.

Proindex Capital Invest: Die jahrhundertealte Partnerschaft zwischen Paraguay und Japan

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Suhl, 05.03.2019. „Die jahrhundertealte Partnerschaft zwischen Paraguay und Japan, die mittlerweile auch eine wirtschaftliche ist, wird durch die lebhaften Gemälde der in Itapúa geborenen Malerin Yuki Hayashi, die in einer japanischen Kolonie japanischer Einwanderer in Süd-Paraguay aufgewachsen ist, sehr gut dargestellt“, erklärt Andreas Jelinek von der Proindex Capital Invest. Die auf Leinwand gemalten Rosen von Hayashi umfassen die vielfältige Partnerschaft und das erfolgreiche diplomatische Bündnis, das zwischen Asuncion und Tokio seit hundert Jahren besteht. Damals hatten beide Länder ihre diplomatischen Beziehungen aufgenommen und unterzeichneten am 17. November 1919 ein bilaterales Handelsabkommen unter der Leitung vom paraguayischen Präsident José Pedro Montero und Kaiser Taishō. „Diese einzigartigen Beziehungen wurden durch den enormen Beitrag und die Präsenz japanischer Einwanderer in Paraguay, wirtschaftliche Hilfe und technische Unterstützung der japanischen Regierung für die sozioökonomische Entwicklung von Paraguay und den seit Jahrzehnten bestehenden wirtschaftlichen und kulturellen Austausch gestärkt Nationen“, so Jelinek von der Proindex Capital Invest weiter.

PROJECT Investment Gruppe realisiert weitere Immobilienentwicklungen in Berlin und Frankfurt im Wert

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Bamberg, 04.03.2019. Die beiden aktuell in Platzierung befindlichen Immobilienentwicklungsfonds Metropolen 17 und 18 investieren gemeinsam mit mehreren PROJECT Beteiligungen in zwei weitere Immobilienprojekte in Berlin und Frankfurt am Main. So wird im Berliner Büro- und Gewerbepark »Am Borsigturm« ein neues Bürogebäude mit einem Verkaufsvolumen von über 32 Millionen Euro entstehen. In der Mainmetropole plant der Kapitalanlage- und Immobilienspezialist die Errichtung eines Wohnareals in der Frankenallee 98–102. Das Verkaufsvolumen beläuft sich auf rund 45 Millionen Euro.

PROJECT Investment Gruppe: Stark in Berlin
Auf dem 3.604 m2 großen Baugrundstück »Am Borsigturm 74« im Berliner Bezirk Reinickendorf sieht PROJECT den Neubau eines mehrgeschossigen Bürogebäudes vor, das im Erdgeschoss Fläche für produktionsnahes Gewerbe bereitstellt. Der Komplex wird mit vier Geschossen geplant und bietet eine Mietfläche von rund 7.500 m2. Außerdem ist eine Tiefgarage mit 95 Pkw-Stellplätzen vorgesehen. Das trapezförmige Grundstück ist unbebaut und wird derzeit als Pkw-Abstellfläche genutzt. Es befindet sich auf einer Teilfläche des früheren Produktionsareals der Borsigwerke. In den 1990er Jahren wurde hier durch die Sanierung denkmalgeschützter Industriearchitektur und Neubauten der Büro- und Gewerbepark »Am Borsigturm« geschaffen, der auch ein Einkaufszentrum, ein Gesundheitszentrum sowie ein Hotel umfasst.

Eine neue IT-Service-Philosophie

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Neue Zeiten stellen uns vor neue Herausforderungen, diesen müssen wir uns stellen und darauf reagieren.

Die Anforderungen seitens der Gesetzgebung wird immer umfangreicher, da nicht nur Auflagen von der Bundesregierung kommen sondern auch aus der EU-Administration. Das stellt vor allem kleinere Unternehmen vor enorme Herausforderungen!

Was tun?
Große Unternehmen haben IT-Stabsabteilungen und haben deshalb kaum ein Problem damit. Micro-Unternehmen, Handwerksbetrieb also kleine Firmen schon eher.

Um in keine Rechtsfalle zu laufen bleibt KMU`s nichts anders übrig um die gemischte IT-Problematik aus IT und Recht an externe IT-Serviceunternehmen zu geben.

Gemischt?
Ganz früher ging es bei den KMU`s nur um die EDV also um die Hardware und um eine bescheidene Standardlösung und natürlich Office.
Heute muss, im Hinblick auf die Digitalisierung, die IT erheblich mehr leisten! Sie muss schneller sein und umfangreicher und offen für künftige Anforderungen. Das ist leistbar wenn ein externer Berater zur Verfügung steht und die IT-Landschaft überprüft, entsprechende Vorschläge macht und im Hintergrund hilfreich als Administrator zur Verfügung steht.

Me too? Der schmale Grat zwischen Flirt und Belästigung

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Keine voreiligen vertraglichen Zugeständnisse gegenüber dem Arbeitgeber. Damit schmälern Sie Ihre Erfolgsaussichten im Rechtsstreit gravierend. 
Arbeitsgericht Trier, Az 2 Ca 371/18 v. 11.09.2018 
Zell, 06.02.2019 – Holen Sie rechtzeitig anwaltlichen Rat ein, auch wenn der Sachverhalt peinlich ist.
Die Kündigungsschutzklage wegen einer ausgesprochenen Änderungskündigung eines Krankenpflegers gegen ein katholisches Krankenhaus wurde abgewiesen. Der schwerbehinderte, ordentlich unkündbare 56-jährige Kläger arbeitet seit 35 Jahren in dem beklagten Krankenhaus, zuletzt als Leiter der Abteilung Herzkatheter. Seine Abteilung wurde Anfang 2019 umstrukturiert.
Es fand ein Chefarztwechsel statt.
Mittels behauptetem Änderungsvertrag wurde er mit Wirkung zum 01.04.2018 zum Krankenpfleger herabgruppiert. Er soll zukünftig in der gleichen Abteilung als Krankenpfleger weiterarbeiten. Sein Gehalt wurde um vier Entgeltstufen reduziert.
Wie kam es zu der behaupteten Änderung der Arbeitsbedingungen?
Zwei Kolleginnen haben im März 2018 gegen den Kläger Vorwürfe der sexuellen Belästigung erhoben, die sich auf Geschehnisse seit 2016 beziehen. Weder gegenüber den Vorgesetzten noch gegenüber dem Krankenhausträger haben sich die Kolleginnen über anzügliches Verhalten beschwert, obwohl in wöchentlichen Meetings und einer anonymen Mitarbeiterbefragung aus dem Jahr 2017 dazu umfassend Gelegenheit bestanden hätte.

MCM Investor Management AG: Städter fliehen vor hohen Mietpreisen

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Die hohen Mietpreise treiben Städter ins Umland – doch auch hier explodieren die Mieten allmählich

Magdeburg, 28.02.2019. „In den großen Boomstädten, vor allem in den „Top-7“, explodieren die Mietpreise seit Jahren. Städter treibt dieser Zustand immer mehr in die Arme des Umlandes. Doch auch hier wird das Angebot langsam immer knapper. Frühere B-Standorte können längst als A-Standorte kategorisiert werden“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Vor allem in den Metropolen hierzulande wird gebaut, was das Zeug hält. Doch nach wie vor übersteigt die Nachfrage das Angebot bei weitem. Das treibt die Preise jährlich weiter an. So sind Wohnungsmieten und Kaufpreise für viele Menschen in Städten wie Berlin, Hamburg, München oder Stuttgart unbezahlbar. Mal ganz zu schweigen davon, dass diese Hochphase bereits zehn Jahre anhält. Eine Trendwende ist nicht in Aussicht“, so die MCM Investor weiter. Dies bestätigt auch das aktuelle Frühjahrsgutachten des Rates der Immobilienweisen.

Verlängerung der Elternzeit um das dritte Lebensjahr des Kindes bedarf keiner Arbeitgeberzustimmung

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LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.09.2018, Az. 21 Sa 390/18 
Der Kläger, welcher zunächst Elternzeit für zwei Jahre beantragt hatte, stellte einige Monate nach der Geburt seines Kindes einen Antrag auf Elternzeit für ein zusätzliches Jahr, welche er direkt im Anschluss an die ersten beiden Jahre in Anspruch nehmen wollte.
Die Arbeitgeberin lehnte den Antrag mit Verweis auf die beschränkte Bindungsfrist in § 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG ab, wonach gleichzeitig zum Verlangen der Elternzeit erklärt werden muss, für welchen Zeitraum innerhalb von zwei Jahren sie genommen werden soll.
Das LAG stellte nun fest, dass der Kläger sich während des dritten Lebensjahres seines Kindes in Elternzeit befindet. Aus § 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG ergebe sich nicht nur die zustimmungsfreie erstmalige Inanspruchnahme der Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre eines Kindes. Die Beschränkung der Bindungsfrist auf zwei Jahre spreche vielmehr dafür, dass Beschäftigte im Anschluss an die Bindungsfrist wieder frei disponieren können. An die Anzeigefrist von sieben Wochen vor Inanspruchnahme der Elternzeit muss sich der Arbeitnehmer jedoch halten.
Das LAG hat die Revision zum BAG, welches die Rechtsfrage bisher noch nicht entschieden hat, zugelassen.
Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.wohlleben-partner.de

Die PROJECT Investment Gruppe über steigende Immobilienpreise auf dem Land

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Bundesbank Bericht zeigt, dass ländliche Regionen von steigenden Immobilienpreisen angesteckt werden

Bamberg, 26.02.2019. „Immobilien in den Großstädten werden immer teurer. Menschen, die sich dies nicht leisten können oder wollen, streben daher immer mehr in ländliche Regionen“, erklärt Alexander Schlichting, der geschäftsführende Gesellschafter der PROJECT Vermittlungs GmbH, die zum Bamberger Unternehmen PROJECT Investment Gruppe gehört. Nun zeigen Zahlen der Bundesbank aus dem Monatsbericht für den Februar, dass der rasante Anstieg der Immobilienpreise auch das Umland der Städte voll erfasst hat. „Dabei beobachteten die Bundesbanker, dass der Preisauftrieb in den deutschen Städten eher etwas nachgab, während die Immobilienpreise außerhalb der städtischen Gebiete in einigen Regionen überdurchschnittlich anzogen“, so der Geschäftsführer in der PROJECT Investment Gruppe. Das liege auch daran, da viele sich nach Alternativen im Umland umschauen würden.

Hohe Mietpreissteigerungen in einem Jahr

Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

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BGH-Urteil vom 15.05.2018, AZ VI ZR 233/17 
Nach einem Verkehrsunfall nimmt der Kläger den Beklagten und seine Haftpflichtversicherung auf restlichen Schadensersatz in Anspruch. Die Parteien streiten darüber, wer von beiden seine Spur verlassen und die Kollision herbeigeführt hat. Die Fahrt vor der Kollision sowie die Kollision selbst wurden von einer Dashcam im Fahrzeug des Klägers aufgezeichnet.
Das Amtsgericht hat dem Kläger unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr die Hälfte seines Gesamtschadens zugesprochen. Dem Angebot des Klägers, die Bildaufnahmen seiner Dashcam zu verwerten, sei nicht nachzukommen. Die Berufung des Klägers hat das Landgericht zurückgewiesen. Die Aufzeichnung verstoße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und unterliege einem Beweisverwertungsverbot. Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Die vorgelegte Videoaufzeichnung ist nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig. Sie verstößt gegen § 4 BDSG, da sie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgt ist und nicht auf § 6b Abs. 1 BDSG oder § 28 Abs. 1 BDSG gestützt werden kann.

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