EEG 2021 – wirtschaftlichen Betrieb von Biomasseanlagen ermöglichen!
Verfasser: Biogasrat on Friday, 30 October 2020Biogasrat+ fordert Parlament zur Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen auf
Pressestatement Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e.V.
Berlin, 30.10.2020. Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zum EEG 2021 ist zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wenn das Rennen um eine klimafreundliche Ausgestaltung unserer Energieversorgung aber gewonnen werden soll, müssen alle Optionen Erneuerbarer Energien genutzt werden. Mit der Aufbereitung von Biogas zu Biomethan und der Einspeisung in das bestehende Gasnetz steht ein gesicherter, flexibler und saisonal speicherbarer grüner Energieträger zum sofortigen Einsatz in allen Verbrauchssektoren zur Verfügung. Die Branche braucht jetzt verlässliche politische Rahmenbedingungen, damit die Biogas- und Biomethananlagen wirtschaftlich betrieben werden können. Dazu zählen:
• Die Anpassung des Gebotshöchstwertes für Bestandsanlagen von 18,4 ct/kWh auch für hochmoderne Neuanlagen sowie eine Aussetzung der Degression.
• Die Anhebung der Bemessungsleistung in den Sonderausschreibungen für hochflexible Biomethan-BHKW in den Südregionen auf 30 % und die Streichung der Degression von 1 %.
• Die Anhebung des Ausschreibungsvolumens für Biomasse auf 800 MW/a.