GEG: Biogasrat+ fordert konkrete Änderungen
Verfasser: Biogasrat on Wednesday, 29 January 2020Klimaschutz mit Biomethan im Gebäudesektor technologieoffen ermöglichen!
Berlin, 29.01.2020. Anlässlich der ersten Lesung des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag appelliert der Biogasrat+ e.V. eindringlich an die Bundestagsabgeordneten, die Chance für einen wirksamen und kosteneffizienten Klimaschutz im Gebäudesektor aktiv zu nutzen. „Der vorliegende Gesetzentwurf verschenkt leichtfertig wertvolle und sofort erschließbare Klimaschutzpotenziale im Wärmesektor und diskriminiert den Einsatz erneuerbarer Energieträger wie Biomethan“, erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e.V. So spare allein die Nutzung von Biomethan in hocheffizienten Brennwertthermen zur Wärmeerzeugung sofort bis zu 50 % und in KWK-Anwendungen sogar bis zu 90 % der CO2-Emissionen gegenüber der Nutzung von Erdgas ein. Es seien daher konkrete Änderungen am Gesetzentwurf notwendig, um die Nutzung grüner Gase in den bestehenden Heizungssystemen zur Defossilisierung des Gebäudebereiches voranzubringen. Hierzu zählen:
1. Die Anpassung des Primärenergiefaktors für Biomethan für den nicht erneuerbaren Anteil auf fp=0,4 analog der Norm DIN-V 18599-1: 2018-9 - auf die der Gesetzentwurf bereits Bezug nimmt - unabhängig davon, ob der Verbrauch in unmittelbarer räumlicher Nähe erfolgt und unabhängig von der genutzten hocheffizienten Heizungstechnologie z.B. in KWK-Anlagen und Brennwertgaskesseln. (Änderung: § 22 Abs. 1 i.V.m. Anlage 4 Nummer 6 GEG-Entwurf)