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Biogasrat+ fordert massive Änderungen im Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz
Berlin, 23.10.2019. „Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts zum Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist alles andere als ein großer Schritt auf dem Weg zu einem klimafreundlichen Gebäudesektor, hier hätten wir uns mehr Mut gewünscht“, kommentiert Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V., die heutige Kabinettssitzung. Klares Versagen wirft der Biogasrat dem Wirtschaftsministerium vor, das die im Gesetzentwurf vorgesehene technologieoffene Nutzung von Biomethan in Brennwertgaskesseln in letzter Minute wieder aus dem Entwurf gestrichen habe. „Das ist ein Schlag gegen sozialverträglichen Klimaschutz im Wärmesektor“, so Hochi.
In den anstehenden parlamentarischen Beratungen sieht der Biogasrat noch dringenden politischen Handlungsbedarf. Zum einen fordert der Verband, dass mit Biomethan in Brennwertgaskesseln die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudeneubau erfüllt werden kann. Zum anderen gehört die Ausgestaltung der Primärenergiefaktoren auf den politischen Prüfstand, die einen entscheidenden Einfluss auf die Auswahl von Heizungssystemen aber auch Energieträgern und damit auf die Defossilisierung des Wärmesektors haben. Bislang seien im Gesetzentwurf verschiedene Werte für den Primärenergiebedarf der Wärme aus Biogas und Biomethan festgelegt. Für gebäudenah erzeugtes Biogas ein Wert von 0,5, für Biomethan in KWK-Anwendungen einen Wert von 0,6.