PU-Schaumdosen wieder frei verkäuflich
Verfasser: pr-gateway on Friday, 17 February 2017Selbstbedienungsverbot für PU-Schaumdosen gefallen
Mit dem Inkrafttreten der Chemikalien-Verbotsverordnung am 26. Januar 2017 ist das Selbstbedienungsverbot für den Verkauf von PU-Schaumdosen aufgehoben. MDI-haltige Produkte fallen nicht länger unter die Regelung der Verordnung, sofern sie den Gefahrenhinweis H351 tragen. Für den Handel heißt das, dass Bauschaumdosen wieder frei zugänglich im Verkaufsregal stehen dürfen. Eine persönliche Aushändigung und Unterweisung des Kunden durch einen fachkundigen Mitarbeiter ist nicht länger nötig. Rene van Diessen, Vorsitzender des PU-Schaum-Infocenters, begrüßt diese Neuregelung ausdrücklich: "Damit bekommt ein bewährtes Produkt wieder den Platz im Handel, den es verdient. Dank seiner ausgezeichneten Wärmedämmeigenschaften leistet es einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Zudem kann es zu über 95 Prozent recycelt werden."