Kündigung eines alkoholkranken Arbeitnehmers - Abmahnung erforderlich?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 4 May 2017Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Maximilian Renger: Zuletzt ging es in mehreren Beiträgen um die Kündigung eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit gesteigertem Alkoholkonsum. Nun gab es nochmal die Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube, ob in solchen Fällen vor Ausspruch einer alkoholbedingten Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist. Wie siehst du das?
Fachanwalt Bredereck: Zunächst noch einmal zur Erinnerung: man muss hier unterscheiden zwischen Fällen, in denen der Arbeitnehmer z.B. gegen das betriebliche Alkoholverbot verstoßen hat und einmal betrunken zur Arbeit erschienen ist, und solchen, in denen der Arbeitnehmer alkoholkrank ist. In ersteren Fällen kommt eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht, deren Wirksamkeit in der Regel eine vorherige Abmahnung voraussetzt. Bei einer Alkoholkrankheit des Arbeitnehmers kann es anders aussehen. Dort muss der Arbeitgeber zu einer krankheitsbedingten Kündigung greifen, die andere Voraussetzungen hat.