Erstellen Sie innerhalb weniger Minuten Ihre kostenlose Pressemitteilung auf unserem Presseportal Prmitteilung.de. Um eine kostenlose Pressemitteilung erstellen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Sie können dann Ihre Presse Mitteilung erstellen und einreichen. Nach Prüfung durch uns wird die Pressemitteilung freigeschaltet, wenn sie die AGB und den Pressekodex erfüllt.
Veröffentlichen Sie hier Ihre Pressemitteilung kostenlos auf weiteren 180 Presseportalen.

Firmenpräsente und Weihnachtsfeiern

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Wer die Freigrenzen für Geschenke und Betriebsfeiern missachtet, kann schnell in die Steuerfalle tappen.

Eine Flasche Bordeauxwein für den guten Kunden, zwei Eintrittskarten für die nächste Opernsaison oder ein Adventskalender mit edler Pralinenfüllung: Gerade in den Wochen rund um Weihnachten und den Jahreswechsel haben Geschenke unter Geschäftspartnern Konjunktur. „Doch was die guten Beziehungen pflegen soll, kann sich schnell als Steuerfalle erweisen“, weiß Florian Faradi, Steuerberater bei der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft LKC Rosenheim, die Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland ist.

Geschenke unter Geschäftsfreunden kann man bis maximal 35 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen, und zwar netto. Dies entspricht inklusive Mehrwertsteuer einem Bruttowert von gut 41 Euro. „Diese Grenze sollte man aber unbedingt einhalten, denn schon ein paar Cent über dem Limit bedeuten, dass die gesamte Summe nicht mehr angerechnet werden kann“, erklärt Faradi. „Dann wird das Geschenk steuerlich komplett als nicht abziehbare Betriebsausgabe behandelt.“ Übrigens: Für Kleinunternehmer und Freiberufler ist die Nettogrenze von 35 Euro zugleich die Brutto-Grenze. Wer keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, muss die Mehrwertsteuer in die 35 Euro mit einbeziehen.

Neues Urteil für Insolvenzverfahren: Bürgschaften sind keine nachträglichen Anschaffungen

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Wichtig: Bürgschaften nicht vorschnell auflösen, sondern gut überlegen
Wird ein Gesellschafter im Insolvenzverfahren als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen, so kann er dies nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten werten und somit auch nicht mehr steuermindernd geltend machen. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: IX R 36/15). „Die Entscheidung hat große Auswirkungen auf die künftige Finanzierung von Kapitalgesellschaften“, sagt Josef Robl, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer der Landshuter Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei LKC Robl & Kollegen, einem Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland. Bürgschaften der Gesellschafter seien in GmbHs eine oft genutzte Möglichkeit, notwendige Bankdarlehen abzusichern.

Missachtung der Aushangpflicht kann teuer werden

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Firmen müssen Gesetze und Verordnungen zugänglich ma-chen

Das Arbeitsrecht verpflichtet den Arbeitgeber dazu, seinen Mitarbeitern be-stimmte Gesetze und Verordnungen sowie im Betrieb anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen frei zugänglich zu machen. Dadurch sollen sich Beschäftigte problemlos über ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz infor-mieren können. Als Kommunikationsplattformen können Aushänge, Auslagen oder Bekanntmachungen dienen. Verstößt ein Betrieb gegen die Aushang-pflicht, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro bestraft werden.

Je nach Branche kann es dabei unterschiedliche Vorgaben bei den Veröffent-lichungsrichtlinien geben. Die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze sind das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Ladenschlussge-setz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nebst einer korrespondieren-den Bestimmung aus dem Arbeitsgerichtsgesetz sowie das Mutterschutzgesetz, sofern mehr als drei Frauen im Betrieb beschäftigt sind. Ferner sind im Betrieb geltende Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen auszuhängen. Generell sind von einem Betrieb diejenigen Gesetze auszuhängen, in dessen Schutzbe-reich die Arbeitnehmer fallen. Die Röntgenverordnung muss beispielsweise immer dann ausgehängt werden, wenn der Arbeitgeber eine Röntgeneinrich-tung betreibt.

Pflegefreibetrag ist grundsätzlich von allen pflegenden Personen anwendbar

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Auch Kinder, die ihre Eltern pflegen, können den Pflegefreibetrag bei der Erbschaftsteuer geltend machen. / Die gesetzliche Unterhaltspflicht stellt kein Hindernis dar.

Wer pflegebedürftige Personen zu deren Lebzeiten betreut hat und dafür als Erbe oder Vermächtnisnehmer von diesem Menschen bedacht wird, darf grundsätzlich nach dessen Tod bei der Erbschaftsteuer einen Pflegefreibetrag geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass die gesetzliche Unterhaltspflicht dem nicht entgegensteht. „Von dem Urteil können auch bereits ergangene Bescheide noch profitieren, die häufig unter Vorbehalt erlassen wurden und daher noch geändert werden können“, betont Florian Faradi, Steuerberater bei der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft LKC Rosenheim, die Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland ist.

In einem Streitfall wollte die Finanzverwaltung diesen Freibetrag nicht gewähren, da die Pflege von Verwandten in gerader Linie (sprich: Eltern-/Kind-Verhältnis) erbracht wurde. Hier bestehe schließlich eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung, deshalb sei kein Freibetrag zu gewähren. Geklagt hatte eine Frau, die ihre Mutter vor deren Tod zehn Jahre lang auf eigene Kosten gepflegt hatte. Zusätzlich zum Erbschaftsteuerfreibetrag von 400.000 Euro setzte sie daher in der Steuererklärung einen Pflegefreibetrag in Höhe von 20.000 Euro an, der ihr vom Finanzamt wegen der gesetzlichen Unterhaltspflicht jedoch nicht gewährt wurde.

Steuerberaterkammer ehrt junge Akademiker aus Passau

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Akademischer Nachwuchs erhält Preis für besondere Leistungen

Die Steuerberaterkammer München hat Jungakademiker für besondere akademische Leistungen mit ihrem Wissenschafts- und Studienpreis sowie einem Sonderpreis ausgezeichnet. Die Ehrungen gingen an Dr. Carsten Hohmann aus München, die Meitingerin Natalie Steiner und Manuel Tremmel, der an der Universität Passau studiert hat. Die Kammer honoriert mit den Auszeichnungen herausragende wissenschaftliche Arbeiten und belohnt die Gewinner mit Preisgeldern von 3.000 Euro für den Wissenschaftspreis, 2.000 Euro für den Sonderpreis sowie 1.500 Euro für den Studienpreis. Verliehen wurden die Auszeichnungen im Rahmen des internationalen Gemeinschaftsseminars der Steuerberaterkammer München und der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Provinz Bozen.

Der Präsident der Steuerberaterkammer München, Dr. Hartmut Schwab, gratulierte den Preisträgern und hob in seiner Rede den Stellenwert der Nachwuchsförderung besonders hervor: „Sie stehen aufgrund Ihrer herausragenden Leistungen heute hier vor uns und gehören zu dem hoffnungsvollen Nachwuchs für das Steuerfach. Mit Ihrer herausragenden Leistung haben Sie bewiesen, dass Sie den kommenden Aufgaben gewachsen sind. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für unseren Berufszweig wichtig, dass wir auch weiterhin gut ausgebildete Nachwuchskräfte fördern.“

Steuerberaterkammer ehrt jungen Akademiker aus München

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Akademischer Nachwuchs erhält Preis für besondere Leistungen

Die Steuerberaterkammer München hat Jungakademiker für besondere akademische Leistungen mit ihrem Wissenschafts- und Studienpreis sowie einem Sonderpreis ausgezeichnet. Die Ehrungen gingen an Dr. Carsten Hohmann aus München, die Meitingerin Natalie Steiner und Manuel Tremmel, der an der Universität Passau studiert hat. Die Kammer honoriert mit den Auszeichnungen herausragende wissenschaftliche Arbeiten und belohnt die Gewinner mit Preisgeldern von 3.000 Euro für den Wissenschaftspreis, 2.000 Euro für den Sonderpreis sowie 1.500 Euro für den Studienpreis. Verliehen wurden die Auszeichnungen im Rahmen des internationalen Gemeinschaftsseminars der Steuerberaterkammer München und der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Provinz Bozen.

Der Präsident der Steuerberaterkammer München, Dr. Hartmut Schwab, gratulierte den Preisträgern und hob in seiner Rede den Stellenwert der Nachwuchsförderung besonders hervor: „Sie stehen aufgrund Ihrer herausragenden Leistungen heute hier vor uns und gehören zu dem hoffnungsvollen Nachwuchs für das Steuerfach. Mit Ihrer herausragenden Leistung haben Sie bewiesen, dass Sie den kommenden Aufgaben gewachsen sind. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für unseren Berufszweig wichtig, dass wir auch weiterhin gut ausgebildete Nachwuchskräfte fördern.“

Steuerberaterkammer München ehrt junge Akademiker

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Akademischer Nachwuchs erhält Preis für besondere Leistungen

Die Steuerberaterkammer München hat Jungakademiker für besondere akademische Leistungen mit ihrem Wissenschafts- und Studienpreis sowie einem Sonderpreis ausgezeichnet. Die Ehrungen gingen an Dr. Carsten Hohmann aus München, die Meitingerin Natalie Steiner und Manuel Tremmel, der an der Universität Passau studiert hat. Die Kammer honoriert mit den Auszeichnungen herausragende wissenschaftliche Arbeiten und belohnt die Gewinner mit Preisgeldern von 3.000 Euro für den Wissenschaftspreis, 2.000 Euro für den Sonderpreis sowie 1.500 Euro für den Studienpreis. Verliehen wurden die Auszeichnungen im Rahmen des internationalen Gemeinschaftsseminars der Steuerberaterkammer München und der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Provinz Bozen.

Der Präsident der Steuerberaterkammer München, Dr. Hartmut Schwab, gratulierte den Preisträgern und hob in seiner Rede den Stellenwert der Nachwuchsförderung besonders hervor: „Sie stehen aufgrund Ihrer herausragenden Leistungen heute hier vor uns und gehören zu dem hoffnungsvollen Nachwuchs für das Steuerfach. Mit Ihrer herausragenden Leistung haben Sie bewiesen, dass Sie den kommenden Aufgaben gewachsen sind. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für unseren Berufszweig wichtig, dass wir auch weiterhin gut ausgebildete Nachwuchskräfte fördern.“

Steuerberaterkammer ehrt junge Akademikerin aus Meitingen

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Akademischer Nachwuchs erhält Preis für besondere Leistungen

Die Steuerberaterkammer München hat Jungakademiker für besondere akademische Leistungen mit ihrem Wissenschafts- und Studienpreis sowie einem Sonderpreis ausgezeichnet. Die Ehrungen gingen an Dr. Carsten Hohmann aus München, die Meitingerin Natalie Steiner und Manuel Tremmel, der an der Universität Passau studiert hat. Die Kammer honoriert mit den Auszeichnungen herausragende wissenschaftliche Arbeiten und belohnt die Gewinner mit Preisgeldern von 3.000 Euro für den Wissenschaftspreis, 2.000 Euro für den Sonderpreis sowie 1.500 Euro für den Studienpreis. Verliehen wurden die Auszeichnungen im Rahmen des internationalen Gemeinschaftsseminars der Steuerberaterkammer München und der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Provinz Bozen.

Der Präsident der Steuerberaterkammer München, Dr. Hartmut Schwab, gratulierte den Preisträgern und hob in seiner Rede den Stellenwert der Nachwuchsförderung besonders hervor: „Sie stehen aufgrund Ihrer herausragenden Leistungen heute hier vor uns und gehören zu dem hoffnungsvollen Nachwuchs für das Steuerfach. Mit Ihrer herausragenden Leistung haben Sie bewiesen, dass Sie den kommenden Aufgaben gewachsen sind. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für unseren Berufszweig wichtig, dass wir auch weiterhin gut ausgebildete Nachwuchskräfte fördern.“

Kontrollsysteme unter der Lupe

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Interview mit dem Präsident der Steuerberaterkammer zu TCMS

Firmen müssen sich selbstständig und gewissenhaft vor steuerlichen Fehlern schützen. Dies geschieht am besten durch die Dokumentation der buchhalterischen und steuerlichen Abläufe im Unternehmen. Bei der Einhaltung der Vorgaben kann ein innerbetriebliches Kontrollsystem – ein Tax Compliance Management System (TCMS) – helfen. Allerdings sorgt dieses Sachgebiet vor allem bei Unternehmern immer öfter für ratlose Gesichter. Dr. Hartmut Schwab ist Präsident der Steuerberaterkammer München und kennt sich berufsbedingt mit der Thematik sehr gut aus.

Herr Schwab, können Sie uns den Sinn und Zweck erklären, den TCMS erfüllen?

Buch-Neuerscheinung: »Machos, Macheten & Mojitos« handelt von einer abenteuerlich-witzigen Reise durch Zentralamerika und Kuba

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Zwei Gringos, ein Trampelpfad, sechs Bananenrepubliken

Der zweite Roman von Stefan Kämpfen verspricht Adrenalin und Lachsalven

Zwei Jahre nach seinem Debüt-Roman »Flucht aus Babylon« erscheint das zweite Buch des Autors Stefan Kämpfen mit dem vielversprechenden Titel »Machos, Macheten & Mojitos« auf dem Markt. Wie der Name schon verlauten lässt, handelt die Geschichte von einem abenteuerlichen Road-Trip durch Lateinamerika, der die haarsträubenden Reiseerlebnisse der beiden Protagonisten Eddie Springer und Julia Bank zum Besten gibt. Der Roman ist als Taschenbuch, als Buch mit festem Einband und als E-Book im Handel erhältlich.

Die Länder Zentralamerikas und Kuba stehen im Mittelpunkt
In den Schurkenstaaten zwischen Mexiko und Südamerika setzen sich die beiden etwas naiv agierenden Helden unabsichtlich allerlei Gefahren aus, die sie schnell inmitten scheinbar unlösbarer Probleme katapultieren. Da ist die Rede von ausbrechenden Vulkanen in Guatemala, durchgeknallten Gäulen in Honduras, septischen Unterkünften in Costa Rica, halsbrecherischen Bootsfahrten in Panama und fast explodierenden Toilettenschüsseln in Nicaragua. Im kommunistischen Kuba bekommen es die Abenteurer mit heiratswilligen Machos, korrupten Zöllnern und einer landesweiten Nahrungsmittelknappheit zu tun, was der absurd-komischen Reise den finalen Stempel aufdrückt.

Seiten