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Neues Urteil für Insolvenzverfahren: Bürgschaften sind keine nachträglichen Anschaffungen

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Wichtig: Bürgschaften nicht vorschnell auflösen, sondern gut überlegen
Wird ein Gesellschafter im Insolvenzverfahren als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen, so kann er dies nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten werten und somit auch nicht mehr steuermindernd geltend machen. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: IX R 36/15). „Die Entscheidung hat große Auswirkungen auf die künftige Finanzierung von Kapitalgesellschaften“, sagt Josef Robl, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer der Landshuter Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei LKC Robl & Kollegen, einem Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland. Bürgschaften der Gesellschafter seien in GmbHs eine oft genutzte Möglichkeit, notwendige Bankdarlehen abzusichern.