Aushangpflichtige Gesetze

Missachtung der Aushangpflicht kann teuer werden

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Firmen müssen Gesetze und Verordnungen zugänglich ma-chen

Das Arbeitsrecht verpflichtet den Arbeitgeber dazu, seinen Mitarbeitern be-stimmte Gesetze und Verordnungen sowie im Betrieb anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen frei zugänglich zu machen. Dadurch sollen sich Beschäftigte problemlos über ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz infor-mieren können. Als Kommunikationsplattformen können Aushänge, Auslagen oder Bekanntmachungen dienen. Verstößt ein Betrieb gegen die Aushang-pflicht, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro bestraft werden.

Je nach Branche kann es dabei unterschiedliche Vorgaben bei den Veröffent-lichungsrichtlinien geben. Die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze sind das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Ladenschlussge-setz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nebst einer korrespondieren-den Bestimmung aus dem Arbeitsgerichtsgesetz sowie das Mutterschutzgesetz, sofern mehr als drei Frauen im Betrieb beschäftigt sind. Ferner sind im Betrieb geltende Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen auszuhängen. Generell sind von einem Betrieb diejenigen Gesetze auszuhängen, in dessen Schutzbe-reich die Arbeitnehmer fallen. Die Röntgenverordnung muss beispielsweise immer dann ausgehängt werden, wenn der Arbeitgeber eine Röntgeneinrich-tung betreibt.