EU-Kommission: Glücksspielvertrag der Länder ist nicht logisch
Verfasser: DavidMayer on Thursday, 26 November 2015- EU fordert von deutschen Bundesländern eine Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrages.
- Verbraucher sind bereits gut geschützt und finden aufgrund entsprechender Service-Seiten den für sie passenden Anbieter.
Die EU hat die Länder Deutschlands aufgrund ihres Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) bemängelt. Deshalb erreichte die Innenminister der einzelnen Bundesländer ein sechsseitiges Pamphlet zur Änderung der Lage. Das Konzept einer EU-Richtlinie trägt die Bezeichnung 7625/15/GROW. Im Detail wurde bemängelt, dass der Staatsvertrag die Wettbewerbsfreiheit einschränkt und zudem die Nutzer von Online Casinos zu wenig schützt.
Um den Kundenschutz sind vor allem die führenden Online Casinos schon ganz allein bemüht. Denn das sorgt nicht nur für die rar gesäten Lizenzen, die es vor allem in Deutschland braucht, sondern auch für einen guten Leumund. Und der ist für die Neukundenakquise besonders wichtig. Denn jedes Online Casinos unterscheidet sich in kleinen Details von anderen Angeboten – und wenn ein durchweg guter Ruf in der Szene herrscht, kann sich der potentielle Kunde auf diese Besonderheiten konzentrieren.
Dennoch: die Forderung aus Brüssel bleibt und die Länder Deutschlands sind aufgefordert, ihren Staatsvertrag anzugleichen. Neben der Aufforderung kommt auch eine Ankündigung von Konsequenzen bei Überschreitung einer mehrwöchigen Frist. Dann wird nämlich ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet.