Vergleichsmiete

LEWO Immobilien GmbH über drei Jahre Erfahrungen mit der Mietpreisbremse

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Verschärfungen führen nach Expertenmeinung nicht zu einer Verbesserung der Situation

Leipzig, 07.08.2018. „Drei Jahre ist sie nun im Einsatz – und hat nach Meinung von Fachleuten wenig bis nichts bewirkt. Dies führt folgerichtig dazu, dass sie immer wieder diskutiert wird“, sagt Stephan Praus, der Geschäftsführer der LEWO Immobilien GmbH aus Leipzig. Die Rede ist von der Mietpreisbremse, die inzwischen drei Jahre alt ist und von der einer Auswertung der Plattform Immowelt zeigt, dass sie explodierende Preise in den Metropolen nicht aufhalten kann. „Schon will die SPD die Mietrechtsklauseln ändern, um die Effizienz der Mietpreisbremse zu erhöhen“, merkt der Geschäftsführer der LEWO Immobilien GmbH an.

WKZ Wohnkompetenzzentren über die Ergebnisse der Verhandlungen der GroKo für Mieter

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Ludwigsburg, 16.03.2018. „In Deutschland muss etwas passieren. Die Mieten und Kaufpreise in den Metropolen steigen weiter. Die Wohneigentumsquote ist weiterhin europaweit an letzter Stelle. Und in Deutschland gibt es derzeit über 35 Millionen Menschen, die von Altersarmut betroffen sind“, so Jens Meier, im Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren. Viele interessiere daher, welche Ergebnisse sie aus den Koalitionsverhandlungen betreffen könnten. Soviel vorweg: Bislang ist nur wenig entschieden, aber viel diskutiert worden.

Zweite Runde für Mietpreisbremse
„Zunächst einmal soll die Mietpreisbremse eine zweite Chance bekommen. Künftig werden Vermieter verpflichtet, den vorangegangenen Mietvertrag bei der Neuvermietung zu offenbaren. Verbraucherverbände bezweifeln, dass dies funktioniert. Die Vermietungsrealität zeige, dass Mietinteressenten gerade in den Metropolen viele Abstriche in Kauf nehmen würden. „Sie würden, um bezahlbaren Wohnraum zu bekommen, sicher nicht auf dem Vorvertrag bestehen“, so Meier. Vom Tisch ist offenbar das Bestellerprinzip beim Verkauf. Teile der SPD hatten dies eingefordert. „Das Risiko bestand darin, dass die Verkäufer die Kosten für einen Makler einfach auf den Verkaufspreis geschlagen hätten, was zu einer weiteren Verteuerung geführt hätte“, erklärt der Vorstand der WKZ Wohnkompetenzzentren.

MCM Investor Management AG erklärt, warum Berlin die Mietpreisbremse für verfassungswidrig hält

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Das Landgericht in Berlin hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig

Magdeburg, 28.09.2017. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Scheitern der Mietpreisbremse in verschiedenen Teilen Deutschlands. Dazu äußerte sich auch das Landesgericht Berlin in der vergangenen Woche und befand die Mietpreisbremse als verfassungswidrig (67. Zivilkammer des LG Berlin § 556d BGB). Die Richter betonten, die Mietpreisbremse verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, da sie sich nach der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete richtet. „Beispielsweise beträgt die ortsübliche Vergleichsmiete in München circa 12 Euro pro Quadratmeter, während es in Berlin nur circa sieben sind“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg zum Vergleich. Somit handelt es sich im München/Berlin Vergleich um einen Unterschied von bis zu 70 Prozent. Hinzu kommt laut MCM Investor, dass Vermieter, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse zu hohe Mieten verlangt haben, ungerechterweise begünstigt würden. Zu hoch gilt eine Miete, wenn sie mehr als 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. „Demnach wären eben auch Vermieter, die sich bisher fair verhalten hatten, in gewisser Weise benachteiligt, obwohl sie nicht diejenigen waren, die zur Wohnungsknappheit für Geringverdiener beigetragen haben“, erklärt die MCM Investor Management AG weiter.