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Wie bekomme ich Heizkostenhilfe? Tipps und Tricks, um sie zu erhalten

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Im vergangenen Jahr stiegen die Energiekosten erheblich, was viele Besitzer von Pellet-, Öl-, Flüssiggas- oder Kohleheizungen zu spüren bekamen. Die Heizkosten schossen in die Höhe. Wer davon betroffen war, hat nun die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Heizkosten zurückerstattet zu bekommen.

Wer kann Härtefallhilfe beantragen?
Um eine Erstattung für hohe Heizkosten aus dem Jahr 2022 zu erhalten, ist das Stichwort „Härtefallhilfe" von Bedeutung. Der Bund stellt insgesamt 1,8 Milliarden Euro für private Haushalte zur Verfügung. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, um von einem Zuschuss profitieren zu können.

Es gelten folgende allgemeine Voraussetzungen für die Härtefallhilfen bundesweit:
• Zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 wurde Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks für die Heizung geliefert.
• Die Kosten dafür waren deutlich höher als im Jahr 2021.
• Es kann eine Rechnung und ein Zahlungsbeleg über die Kosten vorgelegt werden.
• Die Hilfe kann für einen Privathaushalt beantragt werden, wenn der Brennstoff selbst bezahlt wurde oder als Vermieter für Mietwohnungen.

Es ist zu beachten, dass die einzelnen Bundesländer für die Auszahlung der Hilfen zuständig sind. Sie haben die Möglichkeit, die Regeln anzupassen, sofern dies im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher liegt.

MCM Investor Management AG: Zahl der Zwangsversteigerungen geht zurück

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Seit nunmehr zehn Jahren geht die Zahl der Zwangsversteigerungen in Deutschland zurück – die MCM Investor klärt auf

Magdeburg, 20.02.2019. „Die Zahl der Zwangsversteigerungen ging hierzulande in den vergangenen zehn Jahren zurück“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg und bezieht sich dabei auf Recherchen des Ratinger Fachverlags Argetra. Demnach sei die Zahl der Zwangsversteigerungen in 2018 noch einmal zurück gegangen. „Gründe dafür sind die historisch niedrigen Zinsen sowie der allgemeine Immobilienboom, vor allem in Ballungszentren“, so die MCM Investor Management AG weiter. Laut Argetra wurden in Deutschland, in 2018, 18.449 Immobilien mit einem Verkehrswert von zusammen 3,85 Milliarden Euro zwangsversteigert. Im Vorjahr (2017) lag die Zahl noch bei 25.740 Häusern, Wohnungen oder Grundstücken mit einem Verkehrswert von 4,23 Milliarden Euro. Außerdem interessant: Rund jedes zweite eröffnete Zwangsversteigerungsverfahren endete nicht vor Gericht. In den meisten Fällen wurden die jeweiligen Immobilien nämlich verkauft, bevor es überhaupt zur Zwangsversteigerung kommen musste. Für die Auswertung der Daten untersuchte die Studie mehr als 500 Amtsgerichten deutschlandweit.