Produkt kaputt - muss der Händler es abholen oder der Verbraucher zurücksenden?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 24 October 2019
Ein immer wiederkehrendes, unliebsames Phänomen im E-Commerce: Der Kunde meldet sich nur wenige Wochen nach dem Kauf im Online-Shop und teilt mit, die Ware sei mangelhaft. Er verlangt Reparatur und wünscht zudem, dass der Händler die Ware direkt an seinem Wohnort abholen oder die Reparatur dort vornehmen soll. Ein Rückversand sei nach Meinung des Kunden ausgeschlossen. Müssen Online-Händler diesem Verlangen in jedem Fall nachkommen bzw. worauf kommt es wirklich an?
Die bisherige "Lösung" des Bundesgerichtshofs
Als oberstes deutsches Zivilgericht versuchte der Bundesgerichtshof (BGH) bisher, einen differenzierten Lösungsansatz durchzusetzen. Bei der Frage des Nacherfüllungsorts komme es immer auf die Umstände des konkreten Einzelfalls an, sofern keine explizite und individuelle Vereinbarung zwischen den Parteien vorhanden ist.
So sei bei Geschäften des täglichen Lebens, beispielsweise beim Kauf im Ladengeschäft zu erwarten, dass die Kunden ihre Reklamationen regelmäßig unter Vorlage der Ware am Verkäufersitz vorbringen.
Gleiches soll für den Fall gelten, dass technisch aufwändige Diagnose- oder Reparaturarbeiten des Verkäufers erforderlich sind, wie z. B. beim Fahrzeugkauf. Diese könnten wegen der materiellen und personellen Möglichkeiten sinnvoll nur am Betriebsort des Händlers vorgenommen werden.