Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 28 June 2016
Essen, 28. Juni 2016******Der Bundesrat hat am 17.06.2016 die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen. Der wesentliche Schwerpunkt liegt in dem Versuch, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung in die rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs unter Nutzung der Informationstechnik im Besteuerungsverfahren zu sichern.
"Durch dieses Gesetz soll erreicht werden, dass die Steuerveranlagungen kurz- bis mittelfristig nur noch auf elektronischer Ebene erfolgen und die Finanzverwaltung die Steuerbescheide ebenfalls kurzfristig online bekannt gibt.Im Endeffekt wird dies heißen, dass die Veranlagungen noch anonymer durchgeführt werden und so gut wie keinerlei Überprüfung der steuerrechtlichen Sachverhalte in den Steuererklärungen durch Finanzbeamte erfolgt", erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (http://www.franz-partner.de) in Velbert, Essen und Düsseldorf.