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Bionorica: Wirksame Gesundung durch Heilpflanzen

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Zwei rasant wachsende Trends gehen auf der neuen Bionorica-Homepage eine Symbiose ein: Auch immer mehr Deutsche vertrauen beim Thema Gesundheit auf pflanzliche Arzneimittel, die nachgewiesen wirksam aber dennoch nebenwirkungsarm sind. Wie z.B. die Phytopharmaka der Bionorica, einem der weltweit wichtigsten Hersteller pflanzlicher Arzneimittel.

Einen Trend ganz anderer Natur belegt die aktuelle ARD/ZDF-Onlinestudie 2015: Die mobile Internetnutzung nimmt in allen Altersgruppen weiterhin zu. Eine Entwicklung, die auch Unternehmen wie der Naturarzneimittel-Vorreiter Bionorica bestätigen: Nutzten 2011 lediglich fünf Prozent der Besucher beim Aufrufen der Bionorica-Webseiten ein mobiles Endgerät, liegt diese Zahl heute bei 55 Prozent. Und die Tendenz sei weiter steigend, heißt es bei dem Phytoneering-Unternehmen.

Europa darf sich nicht dem Terror beugen!

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Europa darf sich nicht dem Terror beugen!

Alzenau, Auxerre, 14. November 2015

Europe muss konsequent und unbeugsam handeln!

Die Mitglieder des Rotary Clubs Alzenau sprechen allen Franzosen und insbesondere den rotarischen Freunden in Auxerre ihr tiefes Mitgefühl und Anteilnahme zu den Anschlägen dieser Nacht in Paris aus. Dies ist nicht nur ein Angriff auf alle Franzosen, sondern ein erneuter Angriff auf die westliche Welt, unsere Werte und unsere Kultur. Er erfüllt uns mit Bestürzung und Trauer, aber er erweckt auch den unbeugsamen Willen, Europa nicht den Angriffen des Terrors zu überlassen.

Wenn die Regierungen der EU, allen voran die deutsche Bundesregierung nun nicht aufwachen und verstehen, dass man nicht nur unbegrenzt, sondern vor allem nicht weitgehend unidentifiziert und unkontrolliert Menschen aus Ländern "importieren" kann und darf, denen man gerade nicht gesichert hehre Gesinnung und vom Asylrecht gedeckte Not zuerkennen kann, dann werden wir unkontrollierbaren Risiken in einem Maße die Tür öffnen, dass das Paris dieser Nacht nur der Anfang sein wird!

Endokrinologe, Mainz: Ernährung und Therapie bei Osteoporose

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 Ernährung und Therapie bei Osteoporose
Abbau von Knochengewebe: Osteoporose.

Osteoporose beschreibt eine Krankheit, die verantwortlich für den Abbau von Knochengewebe ist. Eine immer geringer werdende Knochendichte führt zu Knochenbrüchen. Weltweit leiden allein rund 200 Millionen Frauen unter der Volkskrankheit Osteoporose (http://www.prof-wuester.de/blog/endokrinologe-mainz-ernaehrung-und-thera...). In Deutschland wird die Zahl der Osteoporose gefährdeten Menschen auf rund acht Millionen geschätzt. Und dennoch erfahren viele Menschen erst dann von der Erkrankung, wenn sie einen Knochenbruch erlitten haben. "Dabei kann bei einer frühen Diagnose im Blick auf Therapie und Ernährung viel gegen die Osteoporose unternommen werden", so Prof. Dr. med. Christian Wüster, niedergelassener Endokrinologe in Mainz.

Milch gegen Osteoporose? Mainzer Endokrinologe räumt auf mit Irrtümern

Dusch WC: Mehr Komfort für Menschen mit Behinderungen

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 Mehr Komfort für Menschen mit Behinderungen
Dusch WCs von Spahn Reha bieten viele Vorteile bei Beeinträchtigungen oder Krankheiten.

Gerade für Menschen mit körperlichen Einschränkungen ist Eigenständigkeit bei der Alltagsbewältigung ein sensibles Thema. Wer uneingeschränkt seiner Körperhygiene (http://www.spahn-reha.de/blog/dusch-wc-mehr-komfort-fuer-menschen-mit-be...) nachgehen kann, verschwendet oftmals nicht einen Gedanken daran. Anders ist das bei Menschen, die alltägliche Dinge nicht ohne weiteres ohne fremde Hilfe gestalten können. Besonders sensibel dabei: Der Gang zur Toilette. Dusch WCs können dann dabei helfen, die individuelle Intimpflege dauerhaft eigenständig zu gewährleisten.

Dusch WCs: Bei vielfältigen Beeinträchtigungen oder Krankheiten ein wertvoller Helfer

Kündigung des Arbeitsverhältnisses: fünf grundsätzliche Hinweise für Arbeitnehmer zum Thema Abfindung

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.

Abfindung erfordert in der Regel Kündigungsschutzklage

Arbeitnehmer müssen in der Regel eine Kündigungsschutzklage erheben, um eine Chance auf eine Abfindung zu haben. Ausnahmsweise kann auch der Arbeitgeber eine Zusage im Hinblick auf die Abfindung im Rahmen der Kündigung getätigt haben oder ein Sozialplan eine Regelung zur Abfindung vorsehen. Auch in diesen Fällen ist eine Kündigungsschutzklage aber immer geboten.

Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wenn Arbeitnehmer diese Frist versäumen, besteht regelmäßig keine Chance mehr auf eine Abfindung.

Alle Kündigungen angreifen

Für den Fall, dass der Arbeitgeber mehrere Kündigungen ausspricht, müssen auch alle diese Kündigungen mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Auch wenn der Arbeitnehmer zwei inhaltlich deckungsgleiche Kündigungen erhält, etwa eine per Post und eine per Boten, müssen beide Kündigungen mit der Kündigungsschutzklage ausdrücklich angegriffen werden.

Klagen gegen eine Kündigung lohnen sich fast immer

QuinScape intensiviert Partnerschaft mit Talend und wird Value-Added-Reseller

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Die QuinScape GmbH ist seit 2012 als Systemintegrator mit Talend, Inc. vertraglich verbunden. Mit Unterzeichnung eines Value-Added-Reseller-Vertrages wird QuinScape nun Gold Partner und unterstreicht ihre Kompetenz in der Integration und dem Management komplexer IT-Architekturen.

Die Dortmunder QuinScape GmbH hat sich für die Plattformen Intrexx (Portale), Jaspersoft (Business Intelligence) und Spotfire (Data Analytics) erfolgreich als führender Systemintegrator im deutschsprachigen Raum etablieren. Für die Plattform Kony (Mobile Anwendungen) gilt dieser Anspruch sogar für Europa. 2001 gegründet, betreut QuinScape heute mit knapp 100 Mitarbeitern über 100 Kunden.

Talend, Inc. wurde 2006 gegründet und stellt die führende Open-Source-Lösung für Datenintegration und -steuerung (Data Governance) zur Verfügung. Talend unterstützt die Cloud-Integration und erschließt modernste Big-Data-Technologien. Als umfassende Integrationsplattform stellt Talend Werkzeuge für Datenintegration, ETL, Datenqualität, Master Data Management, Anwendungsintegration und Business Process Management zur Verfügung. Die sog. Talend Data Fabric bietet Unternehmen damit ausgezeichnete Voraussetzungen für ihre Daten für die Weiterentwicklung ihrer Geschäftsmodelle. Mit mehr als 1.700 Unternehmenskunden und über 20 Millionen Downloads sind die Produkte von Talend am Markt überaus sichtbar etabliert.

Das Puzzle-Spiel "LINE: Disney Tsum Tsum" feiert 50 Millionen Downloads weltweit

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Berlin, Deutschland - 13. November 2015 - LINE Corporation, Anbieter der kostenlosen Free Call- und Messaging-App LINE, hat heute bekannt gegeben, dass das Spiel "LINE: Disney Tsum Tsum" weltweit über 50 Millionen Mal heruntergeladen wurde. Das Spiel ist für iPhones und Android-Geräte erhältlich.

Nach der offiziellen Vorstellung in Japan am 29. Januar 2014, präsentierte LINE eine internationale englische Version des Spiels, die vorerst in vierzig Ländern verfügbar war, u.a. in Taiwan, Thailand, den USA und England. Seitdem 01. Juni 2014 ist das Spiel auch in Europa und Südostasien erhältlich. Weitere besondere Aktionen, wie die limitierte Halloween-Edition, kamen ebenfalls sehr gut bei den Usern an. Dies wirkt sich auf das weitere Wachstum für "LINE: Disney Tsum Tsum" aus, das nun in den USA ebenfalls verfügbar ist. Kombiniert mit den weltweiten Downloads und den Streams, erreicht das Spiel den Höhepunkt des Erfolgs am 18. Oktober mit 50 Millionen Downloads.
Anlässlich des Erfolgs wird ein limitiertes Special für die User angeboten.

Die außerordentliche Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 3 S. 1 BetrVG

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Nach § 43 Abs. 3 BetrVG kommt eine außerordentliche Betriebsversammlung entweder auf Veranlassung des Betriebsrats oder auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens 1/4 der wahlberechtigten Arbeitnehmer eines Betriebes zustande. Die außerordentliche Betriebsversammlung findet gemäß § 44 BetrVG im Gegensatz zur ordentlichen, die vierteljährig einberufen wird, grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit statt, es sei denn sie wurde auf Wunsch des Arbeitgebers einberufen.

Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit - Unterlassungsanspruch:

Bei der Einberufung und Durchführung der außerordentlichen Betriebsversammlung darf der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht behindern. Stört oder behindert er die Betriebsratsarbeit dennoch, so steht dem Betriebsrat ein Unterlassungsanspruch zu. § 78 Abs. 1 BetrVG sieht ein solchen Anspruch zwar nicht ausdrücklich vor, er folgt jedoch aus dem Zweck der Vorschrift, die Erfüllung von Betriebsratsaufgaben zu sichern und kann als selbstständig einklagbarer Nebenleistungsanspruch auch ohne ausdrücklich gesetzliche Normierung bestehen (ArbG Köln, Beschluss vom 17. März 2008 - 15 BV 286/07 -, juris).

Michelin-Tochter Pneu Laurent in Oranienburg soll dichtmachen - was betroffene Arbeitnehmer beachten sollten

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Pressemeldungen zufolge will der französische Reifenbauer Michelin sein Werk in Oranienburg schließen. Das Werk der auf die Rundumerneuerung von Reifen spezialisierten Michelin-Tochter Pneu Laurent solle bis Ende 2016 dichtmachen. Den 180 Beschäftigten solle eine "passende Lösung angeboten werden, so Michelin. Das sollten die betroffenen Arbeitnehmer jetzt beachten.

Auch wenn der Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen ausschließt, bedeutet dies in der Praxis nicht, dass auf Arbeitnehmer nicht ein erheblicher Druck aufgebaut wird, das Unternehmen freiwillig zu verlassen. Hierzu werden Arbeitnehmern häufig Aufhebungsverträge angeboten.

Vorsicht bei faktischen Änderungen des Aufgabengebietes:

Aber auch Änderungen ihres Aufgabengebietes müssen Arbeitnehmer nicht ohne weiteres freiwillig hinnehmen. In der Praxis habe ich schon häufig bei anderen Unternehmen erlebt, dass durch bestimmte Strukturierungen Abteilungen geschaffen werden, die später leichter aufgelöst werden können. Arbeitnehmer müssen hier vorsichtig sein, dass ihre Zugeständnisse nicht dazu führen, spätere betriebsbedingte Kündigungen zu erleichtern.

Vorsicht bei schriftlichen Änderungen des Arbeitsvertrages:

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