Sachverständige überwachen Energiehändler
Verfasser: pr-gateway on Monday, 24 April 2017Kontrollfunktion in Stellvertretung für Brennstoffkunden
sup.- Es gehört zur Qualitätssicherung eines Unternehmens, dass Wareneingänge von Handelspartnern oder Zulieferern auf ihre Beschaffenheit und Vollständigkeit kontrolliert werden. Dieses wichtige Fundament stabiler Geschäftsbeziehungen stößt allerdings an seine Grenzen, wenn die Eigenkontrolle von Lieferungen rein technisch nicht realisierbar ist. Das ist zum Beispiel meistens dort der Fall, wo ein Gewerbebetrieb seine Wärmeenergie in eigenen Tanks lagert, die vom Brennstoffhändler per Tankwagen befüllt werden. Ob die genaue Liefermenge, die Qualitätsstufe bzw. die chemische Beschaffenheit z. B. von Heizöl oder Flüssiggas der Abrechnung und auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, können auch gewerbliche Käufer in der Regel nicht überprüfen. Während bei anderen Lieferungen ein strenges Controlling dazu beiträgt, unnötige Beschaffungskosten zu vermeiden, bleibt der Einkauf der Wärmeenergie letztlich Vertrauenssache.