BAG: Außerordentliche Kündigung nach Videobeweis wirksam
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 25 April 2017BAG: Außerordentliche Kündigung nach Videobeweis wirksam
Auch heimliche Videoaufnahmen können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 22. September 2016 bestätigt (Az.: 2 AZR 848/15).
Das BAG schränkte aber auch die Verwertbarkeit heimlicher Videoaufnahmen ein. Die Eingriffe in das Recht der Arbeitnehmer am eigenen Bild durch verdeckte Videoüberwachung seien dann zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft sind, die verdeckte Videoüberwachung damit das praktisch einzig verbleibende Mittel darstellt und sie insgesamt nicht unverhältnismäßig ist, so das BAG, das damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf bestätigte (Az.: 7 Sa 1078/14).