Gesetz zum Schutz vor Kassenmanipulationen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 30 December 2016
Die Bundesregierung hat am 8. September 2016 einen Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen eingebracht. Nachdem der Finanzausschuss dem Gesetzentwurf zugestimmt hat, hat nunmehr auch der Bundestag seine Zustimmung erteilt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, erklärt welche Punkte Kassenmanipulationen insbesondere entgegenwirken sollen:
-Umfassende Einzelaufzeichnungspflicht bei elektronischen Aufzeichnungssystemen inklusive verpflichtender Schutz dieser Systeme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung.
-Einführung einer Kassen-Nachschau (ergänzend zu den bereits vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle).
-Bußgeldrechtliche Sanktionierung von Verstößen z.B. bei vorsätzlicher nicht Verwendung einer technischen Sicherheitseinrichtung.
-Mitteilungspflicht auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des elektronischen Auszeichnungssystems.