Onlineshopping am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 3 May 2018
Online-Shopping ist einer der bequemsten und zeitsparendsten Wege Güter zu erwerben. Grund genug für viele Menschen, dem Drang zu shoppen auch auf der Arbeit nachzugeben. Doch so selbstverständlich wie das scheint, ist es nicht. Sogar Abmahnungen können voreiligen Arbeitnehmern drohen. Zwar liegt Onlineshopping am Arbeitsplatz in einer Grauzone, dennoch lohnt es sich die rechtlichen Hintergründe einmal genauer zu betrachten. Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops, klärt auf.
Ich habe während meiner Arbeitszeit von meinem Firmenrechner online etwas bestellt. Muss ich mit Konsequenzen rechnen?
Hier hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht und kann darüber entscheiden, ob das Internet und der Computer für private Zwecke genutzt werden dürfen. Gibt es im Unternehmen keine klaren Regelungen zur Internetnutzung und der Arbeitnehmer durfte über einen längeren Zeitraum (mindestens sechs Monate) mit stillschweigender Duldung des Arbeitgebers oder einer Person mit Leitungsfunktion privat im Internet surfen, kann es sein, dass sich ein Anspruch aus betrieblicher Übung ergibt. Dies ist jedoch sehr einzelfallbezogen. Verstößt man gegen bestehende Regelungen des Arbeitgebers, muss der Arbeitnehmer mit einer Abmahnung rechnen. Eine Kündigung kann erst nach einer Abmahnung erfolgen.
Ist Online-Shopping während der Mittagspause erlaubt? Diese gehört schließlich nicht zur Arbeitszeit...