Steuerhinterziehung - BGH hebt Freiheitsstrafe auf
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 8 May 2018Steuerhinterziehung - BGH hebt Freiheitsstrafe auf
Die Zeiten, in denen Steuerhinterziehung noch als Kavaliersdelikt galt, sind lange vorbei. Entsprechend hart kann Steuerhinterziehung sanktioniert werden. Ein entscheidendes Kriterium für das Strafmaß ist die Höhe der hinterzogenen Steuern. Freiheitsstrafen sind schon möglich, wenn die Hinterziehungssumme 50.000 Euro übersteigt. Die Haftstrafe kann dann ggf. zur Bewährung ausgesetzt werden. Ab einer Hinterziehungssumme von einer Million Euro kann die Strafe in der Regel nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Allerdings sind diese Grenzen nicht in Stein gemeißelt. Nicht nur der Hinterziehungsbetrag ist für die Strafzumessung ausschlaggebend, sondern vielmehr müssen auch die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass auch alle Strafmilderungsgründe berücksichtigt werden müssen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.