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Unterforderung als Chance erkennen

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Unterforderung als Chance erkennen
Steffen Becker – fair.lust – sieht auch bei dem Thema „Unterforderung im Job“ neue Chancen.

Höher, schneller, weiter. "Burn-out" ist schon lange kein Fremdwort und im Businessalltag mittlerweile keine Seltenheit mehr. Aber auch "Bore-outs" sind nicht gerade selten und sollten nicht unterschätzt werden. "Es gibt doch die Aussage "Bitte nicht darum, dass das Leben leicht ist, sondern bitte darum, dass es es wert ist". Und wenn man sich ständig unterfordert fühlt, verliert das Leben irgendwann seinen Wert. Es kommt zu einem Verlust der Lebenslust", sagt Steffen Becker, Inspirator, Sparringspartner und Experte für Verlust und Neubeginn. Er hilft Unternehmern dabei, neue Visionen zu entwickeln und Herausforderungen anzugehen.

Ihm zufolge geht es darum, das Beste aus sich und seinem Leben zu machen und die eigenen Möglichkeiten zu nutzen. "Wenn ich jedoch mich nur unterfordert fühle und nicht den Spaß habe, wieder neue Dinge zu erkennen und an meine Grenzen zu gehen, dann bleibe ich auch gedanklich stehen. Und Stillstand ist mit Rückschritt vergleichbar", fährt Becker fort.

Angehörige brauchen bessere Beratung - Ergebnisse der Fachtagung Beratung bei Demenz jetzt online

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Angehörige brauchen bessere Beratung - Ergebnisse der Fachtagung Beratung bei Demenz jetzt online

(Mynewsdesk) Angehörige von Menschen mit Demenz brauchen frühzeitige und passende Beratung zum Krankheitsbild, zu Entlastungsmöglichkeiten und zu rechtlichen und finanziellen Fragen. Beratungsstellen in ganz Deutschland sind noch nicht ausreichend auf diesen Bedarf eingestellt. Ärztinnen und Ärzte sollten stärker auf Beratungs- und Entlastungsangebote hinweisen. Dies ist das Ergebnis der Fachtagung „Beratung bei Demenz“, die am 30. November 2017 in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin stattgefunden hat. Mehr als 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet nahmen teil. Weil das Interesse noch weitaus größer war, ist die Tagungsdokumentation jetzt hier online abrufbar.

Corporate Health Award 2017

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Corporate Health Award 2017
v.l.n.r.: Markus A. W. Hoehner, Sebastian Haeunke, Katharina Conrad, Anabel Lindbüchl, Jens Kuppert

Die Neumüller Unternehmen wurden jetzt für ihr Gesundheitsmanagement mit dem Corporate Health Award (CHA), der bekanntesten und erfolgreichsten Initiative im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement in Deutschland, ausgezeichnet. Die Auszeichnung wird seit 2009 jährlich vergeben und umfasst inzwischen 13 Branchenkategorien und mehrere Sonderpreiskategorien.

Winterschlaf - wenn Tiere sich aufs Ohr legen

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Winterschlaf - wenn Tiere sich aufs Ohr legen

Viele Tiere schrauben ihren Stoffwechsel herunter, wenn es kalt wird. Dabei fallen sie in den Winterschlaf, erstarren oder ruhen nur. Sie verkriechen sich in gut gewählte Verstecke im Wald oder in Gärten. Vor allem naturnah gestaltete Gärten, in denen auch mal Äste und Laub liegen bleiben dürfen, sind ein wahres Winterparadies für Igel & Co. Doch auch penible Rollrasen-Besitzer, die ihr Grün selbst im Winter harken, können Tieren Unterschlupf bieten. Futterkästen und spezielle Häuser für Winterschläfer kann man kaufen oder sogar selber bauen.

Neues Seminarprogramm für 2018 der Testo Akademie

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Neues Seminarprogramm für 2018 der Testo Akademie
Seminarprogramm 2018 der Testo Akademie

Lenzkirch, 13.12.2017 - Das Seminarprogramm für 2018 der Testo Akademie ist erschienen. Neben Thermografie-Seminaren für Einsteiger bis Profis enthält es Praxis-Seminare zu messtechnischen Themen aus der Klima- und Kältetechnik wie Behaglichkeit im Raum oder Hygieneschulung nach VDI 6022 für RLT sowie zu Kalibrier-, Prüfmittelmanagement und Qualifizierung. Neben maßgeschneiderten Inhouse-Seminaren bietet die Akademie erstmals auch ein Seminar zu Druckluftversorgung mit individueller Vor-Ort-Besichtigung der Anlage an.

Firmenpräsente und Weihnachtsfeiern

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Wer die Freigrenzen für Geschenke und Betriebsfeiern missachtet, kann schnell in die Steuerfalle tappen.

Eine Flasche Bordeauxwein für den guten Kunden, zwei Eintrittskarten für die nächste Opernsaison oder ein Adventskalender mit edler Pralinenfüllung: Gerade in den Wochen rund um Weihnachten und den Jahreswechsel haben Geschenke unter Geschäftspartnern Konjunktur. „Doch was die guten Beziehungen pflegen soll, kann sich schnell als Steuerfalle erweisen“, weiß Florian Faradi, Steuerberater bei der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft LKC Rosenheim, die Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland ist.

Geschenke unter Geschäftsfreunden kann man bis maximal 35 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen, und zwar netto. Dies entspricht inklusive Mehrwertsteuer einem Bruttowert von gut 41 Euro. „Diese Grenze sollte man aber unbedingt einhalten, denn schon ein paar Cent über dem Limit bedeuten, dass die gesamte Summe nicht mehr angerechnet werden kann“, erklärt Faradi. „Dann wird das Geschenk steuerlich komplett als nicht abziehbare Betriebsausgabe behandelt.“ Übrigens: Für Kleinunternehmer und Freiberufler ist die Nettogrenze von 35 Euro zugleich die Brutto-Grenze. Wer keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, muss die Mehrwertsteuer in die 35 Euro mit einbeziehen.

Neues Urteil für Insolvenzverfahren: Bürgschaften sind keine nachträglichen Anschaffungen

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Wichtig: Bürgschaften nicht vorschnell auflösen, sondern gut überlegen
Wird ein Gesellschafter im Insolvenzverfahren als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen, so kann er dies nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten werten und somit auch nicht mehr steuermindernd geltend machen. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: IX R 36/15). „Die Entscheidung hat große Auswirkungen auf die künftige Finanzierung von Kapitalgesellschaften“, sagt Josef Robl, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer der Landshuter Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei LKC Robl & Kollegen, einem Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland. Bürgschaften der Gesellschafter seien in GmbHs eine oft genutzte Möglichkeit, notwendige Bankdarlehen abzusichern.

Missachtung der Aushangpflicht kann teuer werden

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Firmen müssen Gesetze und Verordnungen zugänglich ma-chen

Das Arbeitsrecht verpflichtet den Arbeitgeber dazu, seinen Mitarbeitern be-stimmte Gesetze und Verordnungen sowie im Betrieb anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen frei zugänglich zu machen. Dadurch sollen sich Beschäftigte problemlos über ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz infor-mieren können. Als Kommunikationsplattformen können Aushänge, Auslagen oder Bekanntmachungen dienen. Verstößt ein Betrieb gegen die Aushang-pflicht, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro bestraft werden.

Je nach Branche kann es dabei unterschiedliche Vorgaben bei den Veröffent-lichungsrichtlinien geben. Die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze sind das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Ladenschlussge-setz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nebst einer korrespondieren-den Bestimmung aus dem Arbeitsgerichtsgesetz sowie das Mutterschutzgesetz, sofern mehr als drei Frauen im Betrieb beschäftigt sind. Ferner sind im Betrieb geltende Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen auszuhängen. Generell sind von einem Betrieb diejenigen Gesetze auszuhängen, in dessen Schutzbe-reich die Arbeitnehmer fallen. Die Röntgenverordnung muss beispielsweise immer dann ausgehängt werden, wenn der Arbeitgeber eine Röntgeneinrich-tung betreibt.

Pflegefreibetrag ist grundsätzlich von allen pflegenden Personen anwendbar

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Auch Kinder, die ihre Eltern pflegen, können den Pflegefreibetrag bei der Erbschaftsteuer geltend machen. / Die gesetzliche Unterhaltspflicht stellt kein Hindernis dar.

Wer pflegebedürftige Personen zu deren Lebzeiten betreut hat und dafür als Erbe oder Vermächtnisnehmer von diesem Menschen bedacht wird, darf grundsätzlich nach dessen Tod bei der Erbschaftsteuer einen Pflegefreibetrag geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass die gesetzliche Unterhaltspflicht dem nicht entgegensteht. „Von dem Urteil können auch bereits ergangene Bescheide noch profitieren, die häufig unter Vorbehalt erlassen wurden und daher noch geändert werden können“, betont Florian Faradi, Steuerberater bei der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft LKC Rosenheim, die Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland ist.

In einem Streitfall wollte die Finanzverwaltung diesen Freibetrag nicht gewähren, da die Pflege von Verwandten in gerader Linie (sprich: Eltern-/Kind-Verhältnis) erbracht wurde. Hier bestehe schließlich eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung, deshalb sei kein Freibetrag zu gewähren. Geklagt hatte eine Frau, die ihre Mutter vor deren Tod zehn Jahre lang auf eigene Kosten gepflegt hatte. Zusätzlich zum Erbschaftsteuerfreibetrag von 400.000 Euro setzte sie daher in der Steuererklärung einen Pflegefreibetrag in Höhe von 20.000 Euro an, der ihr vom Finanzamt wegen der gesetzlichen Unterhaltspflicht jedoch nicht gewährt wurde.

Steuerberaterkammer ehrt junge Akademiker aus Passau

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Akademischer Nachwuchs erhält Preis für besondere Leistungen

Die Steuerberaterkammer München hat Jungakademiker für besondere akademische Leistungen mit ihrem Wissenschafts- und Studienpreis sowie einem Sonderpreis ausgezeichnet. Die Ehrungen gingen an Dr. Carsten Hohmann aus München, die Meitingerin Natalie Steiner und Manuel Tremmel, der an der Universität Passau studiert hat. Die Kammer honoriert mit den Auszeichnungen herausragende wissenschaftliche Arbeiten und belohnt die Gewinner mit Preisgeldern von 3.000 Euro für den Wissenschaftspreis, 2.000 Euro für den Sonderpreis sowie 1.500 Euro für den Studienpreis. Verliehen wurden die Auszeichnungen im Rahmen des internationalen Gemeinschaftsseminars der Steuerberaterkammer München und der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Provinz Bozen.

Der Präsident der Steuerberaterkammer München, Dr. Hartmut Schwab, gratulierte den Preisträgern und hob in seiner Rede den Stellenwert der Nachwuchsförderung besonders hervor: „Sie stehen aufgrund Ihrer herausragenden Leistungen heute hier vor uns und gehören zu dem hoffnungsvollen Nachwuchs für das Steuerfach. Mit Ihrer herausragenden Leistung haben Sie bewiesen, dass Sie den kommenden Aufgaben gewachsen sind. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für unseren Berufszweig wichtig, dass wir auch weiterhin gut ausgebildete Nachwuchskräfte fördern.“

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