Rechnung - Das muss drinstehen (Teil III)
Verfasser: pr-gateway on Monday, 20 January 2025
Essen - Nachdem sich Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, in Teil I und II "Rechnungen - das muss drinstehen" mit den Pflichtangaben und den Angaben zur Leistungserbringung beschäftigt hat, behandelt Teil III das Thema der Rechnungen von Handwerkern an Privatkunden und den Hinweis auf die Aufbewahrungspflichten.
Ausweis von Handwerkerleistungen
Begünstigte Leistungen
"Der Kunde kann eine Ermäßigung seiner Einkommensteuer beantragen, wenn der Handwerker Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in seinem Haushalt oder Garten durchführt. Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten im Bereich der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung", erklärt Steuerberater Roland Franz. Dabei darf auch etwas Neues im vorhandenen Haushalt geschaffen werden, zum Beispiel ein neuer Kachelofen eingebaut werden; der Neubau eines Hauses oder ein Anbau ist aber nicht begünstigt. Dagegen sind auch Arbeiten auf dem Grundstück begünstigt, zum Beispiel im Garten.