Suizid

Psychische Erkrankung: Borderline

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Bei der Borderline-Störung (BPS) handelt es sich um eine Persönlichkeitsstörung (psychische Erkrankung). Die Krankheit wird durch Impulsivität, instabile zwischenmenschliche Beziehungen, schnelle Stimmungswechsel und ein schwankendes Selbstbild (wegen gestörter Selbstwahrnehmung) charakterisiert.

Bei der Borderline-Erkrankung handelt sich um ein schwerwiegendes psychiatrisches Krankheitsbild.
Für Menschen mit dieser Erkrankung ist das Leben wie eine unkontrollierbare Achterbahnfahrt.
Angehörige, Arbeitskollegen und Freunde können nur schwer nachempfinden, was Menschen mit Borderline-Persönlichkeitsstörung durchmachen.
Wegen des selbstgefährdenden Verhaltens gilt die Persönlichkeitsstörung als erstzunehmende und schwerwiegende Erkrankung.
Die Diagnoseschlüssel (nach ICD) für Borderline lauten: F 60.3 Emotional-instabile Persönlichkeitsstörung und F 60.30 Impulsiver-Typus.

In den Niederlanden, Schweiz und Belgien ist Sterbehilfe gesetzlich geregelt und straffrei

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Warum die Schweiz eine Sterbehilfe-Hochburg ist: Die Exit-Forderung, den begleiteten Suizid für gesunde Alte zu öffnen, befeuert die Sterbehilfe-Debatte. Antworten auf die zehn zentralen Fragen.

Lehrte, 04.09.2018. Agenda 2011-2012 veröffentlicht nachfolgend einen Bericht von Seelsorge-Zentrum: 1. Wie ist die Sterbehilfe in der Schweiz gesetzlich geregelt? Explizit gar nicht. Als Eveline Widmer-Schlumpf Justizministerin war, wollte sie eine gesetzliche Regelung einführen. Doch ihre Nachfolgerin, SPS-Bundesrätin Simonetta Sommaruga, verkündete 2011 das Ende des Projekts. Die Vernehmlassung hatte gezeigt, dass ein politischer Konsens darüber, wie eine solche Regelung im Detail aussehen sollte, kaum zu erreichen wäre.

2. Welche Form der Sterbehilfe ist denn hierzulande legal? Erlaubt ist der assistierte Freitod. Suizidwillige Personen erhalten von einem Arzt eine tödliche Dosis eines Medikaments – normalerweise Natrium-Pentobarbital (NaP) –, sie müssen das Mittel aber selber einnehmen. Voraussetzung für die Beihilfe zum Freitod ist, dass die Person urteilsfähig und ausreichend informiert ist. Der Sterbewunsch muss wohlerwogen, ohne äußeren Druck geäußert und dauerhaft sein.

3. Was ist verboten? Nicht erlaubt ist die aktive Sterbehilfe, bei der eine andere Person dem Sterbewilligen das tödliche Mittel verabreicht. Die – erlaubte – Beihilfe zum Suizid darf zudem nicht aus selbstsüchtigen Motiven oder aus Geldgier erfolgen.