Förderung

Das Heizungsgesetz 2024: Die wichtigsten Fakten im Überblick

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In Deutschland nutzen die meisten Haushalte nach wie vor fossile Brennstoffe wie Öl und Gas zur Beheizung ihrer Wohnungen. Die Bundesregierung verfolgt jedoch das Ziel, diesen Trend in den kommenden Jahren zu ändern. Das neue Gebäudeenergiegesetz, auch als Heizungsgesetz bekannt, schreibt vor, dass ab 2024 nur noch Heizungsanlagen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien eingebaut werden dürfen. Es sind jedoch Ausnahmen und Übergangsfristen vorgesehen. Dennoch stehen Millionen von Haushalten in den kommenden Jahren und Jahrzehnten vor der Herausforderung, auf umweltfreundlichere Heizsysteme umzusteigen.
Wir geben einen Überblick, was dies für Neubau und Bestand bedeutet und welche Fördermöglichkeiten es gibt.

Erneuerbare Energien für neue Heizung
Ab 2024 wird eine Anforderung von 65 Prozent erneuerbaren Energien für neu installierte Heizsysteme eingeführt.
Dies gilt:
• ab 1. Januar 2024 für Neubaugebiete
• spätestens bis zum 30. Juni 2026 in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern
• bis zum 30. Juni 2028 in kleineren Städten

Vom Bundeskabinett beschlossen: Eckdaten für Heizungstausch ab 2024 stehen fest

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20 bis 30 Jahre lang werden neu eingebaute Heizungen genutzt – deshalb liegt der Fokus des Gesetzesentwurfes des Bundeskabinetts für die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes auf Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen. Dadurch soll eine Modernisierungsoffensive gestartet und die Umsetzung der Wärmewende beschleunigt werden.

Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden. Für bestehende Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe gilt, dass sie weiterlaufen und bei Schäden auch repariert werden können. Übergangsfristen und Ausnahmen, sozialer Ausgleich und Förderung sollen die Verbraucher beim Heizungstausch entlasten.

So ist die zukünftige Förderung gestaltet

Wird eine alte Gas- oder Ölheizung gegen eine neue, klimafreundliche Heizung ausgetauscht, so können alle Bürger für selbst genutztes Wohneigentum eine Grundförderung beantragen. Der Fördersatz der Grundförderung soll 30 % betragen.

Skandal in der deutschen Selbsthilfe: Förderung durch die Krankenkassen bleibt intransparent!

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Ende März, manchmal auch schon Mitte Februar, schließen sich die Pforten der Vergabestellen für örtliche Selbsthilfegruppen nach § 20h SGB V. Es ist wie im Konklave in Rom: Die Türen werden verriegelt und die BearbeiterInnen beginnen mit der Prüfung. Mit der Außenwelt wird nicht kommuniziert. Stattdessen werden eigene, oberflächliche Recherchen im Internet geführt – und daraus resultierend fehlerhalte Schlüsse gezogen. Mitte Mai liegen immer noch nicht alle Bescheide vor. Das ist bereits ein Skandal, denn die Kosten für die Gruppen laufen seit Januar.

Selbst dann, wenn Gruppen über Jahre Geld erhalten haben, kann es passieren, dass eine Mail mit der Ankündigung einer Absage ins Haus flattert. Einsprüche werden abgewiesen, Klagen vor dem Sozialgericht scheitern nach zweijährigem Schriftverkehr, weil das Gericht die Berechtigung zur Klage der Gruppenleiterin in Zweifel zieht.

Waren dies bisher lokale Entscheidungen örtlicher VertreterInnen, so zeichnet sich für uns heute der Versuch der Einflussnahme auf diese örtlichen EntscheiderInnen auf Landes- oder Bundesebene ab. Wie sonst ist es zu erklären, dass verschiedene Stellen in Deutschland nach jahrelanger Förderung ihre Förderung mit fadenscheiniger Begründung schriftlich ablehnen?

Audiocation Audio Akademie: Durch Ö-Cert jetzt auch Landesförderung in Österreich möglich

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Nach eingehender Prüfung ist die in Deutschland ansässige Audiocation Audio Akademie als Ö-Cert-Qualitätsanbieter zertifiziert und zugelassen worden. Damit profitieren KursteilnehmerInnen aus Österreich nicht nur wie bisher von einer möglichen Förderung auf Bundesebene, sondern können auch eine individuelle Förderung durch die Länder erhalten. Ö-Cert ist eine Kooperation des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Länder.

Lippstadt, 22.07.2021 - In Deutschland stehen für die Online-Studiengänge der Audiocation Audio Akademie schon seit vielen Jahren vielfältige Möglichkeiten der finanziellen Förderung zur Verfügung, wie etwa der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder die staatliche Bildungsprämie. In Österreich dagegen war eine Förderung bisher ausschließlich auf Bundesebene durch die
Arbeitskammern möglich (Bildungskarenz, Bildungsteilzeit). Durch die Aufnahme der Audiocation Audio Akademie in das Verzeichnis der Ö-Cert-Qualitätsanbieter - die nach gründlicher Überprüfung durch das Ö-Cert-Fachgremium erfolgte - können KursteilnehmerInnen aus Österreich nun auch individuelle Fördermittel auf Landesebene beantragen.

SKYTALE: Durch Ö-Cert jetzt auch Landesförderung in Österreich möglich

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Nach eingehender Prüfung ist die in Deutschland ansässige SKYTALE Online Akademie für IT-Sicherheit als Ö-Cert-Qualitätsanbieter zertifiziert und zugelassen worden. Damit profitieren KursteilnehmerInnen aus Österreich nicht nur wie bisher von einer möglichen Förderung auf Bundesebene, sondern können auch eine individuelle Förderung durch die Länder erhalten. Ö-Cert ist eine Kooperation des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Länder.

Lippstadt, 19.07.2021 - In Deutschland stehen für die Online-Studiengänge der SKYTALE Online Akademie für IT-Sicherheit schon seit vielen Jahren vielfältige Möglichkeiten der finanziellen Förderung zur Verfügung, wie etwa der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder die staatliche Bildungsprämie. In Österreich dagegen war eine Förderung bisher ausschließlich auf Bundesebene durch die Arbeitskammern möglich (Bildungskarenz, Bildungsteilzeit). Durch die Aufnahme von SKYTALE in das Verzeichnis der Ö-Cert-Qualitätsanbieter - die nach gründlicher Überprüfung durch das Ö-Cert-Fachgremium erfolgte - können KursteilnehmerInnen aus Österreich nun auch individuelle Fördermittel auf Landesebene beantragen.

OfG: Durch Ö-Cert jetzt auch Landes-Förderungen in Österreich

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Nach eingehender Prüfung ist die in Deutschland ansässige Online-Schule für Gestaltung (OfG) als Ö-Cert-Qualitätsanbieter zertifiziert und zugelassen worden. Damit profitieren KursteilnehmerInnen aus Österreich nicht nur wie bisher von einer möglichen Förderung auf Bundesebene, sondern können auch eine individuelle Förderung durch die Länder erhalten. Ö-Cert ist eine Kooperation des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Länder.

Lippstadt, 15.07.2021 - In Deutschland stehen für die Online-Studiengänge der Online-Schule für Gestaltung (OfG) schon seit vielen Jahren vielfältige Möglichkeiten der finanziellen Förderung zur Verfügung, wie etwa der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder die staatliche Bildungsprämie. In Österreich dagegen war eine Förderung bisher ausschließlich auf Bundesebene durch die Arbeitskammern möglich (Bildungskarenz, Bildungsteilzeit). Durch die Aufnahme der OfG in das Verzeichnis der Ö-Cert-Qualitätsanbieter - die nach gründlicher Überprüfung durch das Ö-Cert-Fachgremium erfolgte - können KursteilnehmerInnen aus Österreich nun auch individuelle Fördermittel auf Landesebene beantragen.

„Talentiert & Wertvoll“-Aktionstag

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Für Deutschlands Kinder und Jugendliche ist das erste Schulhalbjahr wieder einmal geschafft. Anlässlich der niedersächsischen Zeugnisferien veranstaltete der Verein „Aktion Liebe Deinen Nächsten e.V.“ am Samstag, 1. Februar 2020 einen Aktionstag zum Projekt „Talentiert & Wertvoll“ im Weserbergland.

Unter dem Motto „Sport – Bewegung – Tanz“ organisierte das Projektteam ein für Teilnehmer kostenfreies Freizeitangebot. Als Folgeprojekt zur ersten „Talentiert & Wertvoll“-Ferienfreizeit im vergangenen Herbst richtete sich die Aktion sowohl an die Kinder, die bereits teilgenommen haben, als auch an weitere interessierte Kinder und Jugendliche aus der Region.

Unter der Leitung von Projektinitiator und Vereinsvorstand Martin Rietsch alias 2schneidig stand am Samstag ein buntes Sportprogramm auf dem Plan – vor allem ging es aber darum, den Kindern eine Freude zu machen. „Wir möchten mit diesem Projekt Kinder und Jugendliche unterstützen, ihnen Zuspruch, Annahme und Freude mit auf den Weg geben. Vielen Kindern fehlt das im Alltag und nicht selten leidet ihr Selbstwertgefühl darunter. Wir möchten Kinder und Jugendliche stärken und es ist wunderschön, sie mit einem Strahlen nach Hause gehen zu sehen.“, so Martin Rietsch.

E-Mobilität: Cleopa Energienetz unterstützt Förderung für Ladestationen

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Eine breit verfügbare Ladeinfrastruktur beschleunigt die Verwendung von E-Fahrzeugen. Im Rahmen des 4. Förderaufrufs „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ wurden aus den über 20.000 Mitgliedern im Cleopa Energienetz viele aktiv, um eine Zuschuss-Förderung zu erhalten. Damit die Förderung einfacher wird, haben die Experten der Cleopa schriftliche Hinweise und einen Kurzfilm erstellt. „Wir waren von dem Erfolg des Infoangebots überrascht. Wenn alle teilnehmenden Mitglieder die Förderung beantragen, werden über 6 Mio € Zuschuss beantragt und über 200 Ladepunkte entstehen.“ so Detlef Olschewski, Geschäftsführer der Cleopa GmbH.

Besonders der Infofilm mit der Schritt für Schritt Anleitung und den Hinweisen für die wichtigen Details haben den Unternehmen geholfen, die kurze Frist bis Ende Oktober einzuhalten. Es ist geplant, einen Arbeitskreis „Mobilität“ im Cleopa Energienetz einzurichten, um laufend Hinweise, Erfahrungen und neue Konzepte auszutauschen. Die Cleopa Experten sind darüber hinaus in Forschungsprogrammen zur Mobilität der Zukunft und Innovationen aktiv.

MCM Investor Management AG über Immobilien für Pflegebedürftige

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Pflegebedürftige bekommen Zuschüsse für den Umbau ihrer Immobilie – die MCM Investor Management klärt über verschiedene Fördermöglichkeiten auf

Magdeburg, 11.10.2018. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema Zuschüsse für den Umbau der Immobilie. „Menschen, die pflegebedürftig werden, müssen in vielen Fällen ihre Immobilie umbauen lassen, damit diese beispielsweise barrierefrei wird. Denn schon kleine Barrieren können zu einem Hindernis oder einer Gefahr im Alltag werden. Für junge wie alte Pflegebedürftige ist schnelles Handeln gefragt“, so die MCM Investor Management AG. „Viele sorgen sich dabei um die Finanzierung. Sei es die Treppenstufe am Hauseingang, die Kante in der Dusche oder der Balkonrahmen: Umbaumaßnahmen sind in der Regel dann ein Muss, wenn man nicht umziehen möchte“, so die MCM Investor Management AG weiter.

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