Offene Immobilienfonds in Abwicklung: Immer noch Schadensersatz möglich
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 24 December 2015Offene Immobilienfonds in Abwicklung: Immer noch Schadensersatz möglich
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Anleger offener Immobilienfonds, die inzwischen abgewickelt werden, können nach wie vor Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Die Chancen sind durch die Rechtsprechung des BGH gestiegen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Durch den Ausbrauch der Finanzkrise 2008 erlebten besonders auch die Anleger offener Immobilienfonds (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/immobilienfond...), dass das viel gerühmte Betongold keineswegs eine risikofreie Geldanlage ist. Viele der offenen Immobilienfonds mussten geschlossen werden, die Anleger konnten ihre Anteile nicht zurückgeben.