Bundesfinanzhof und die Tücken juristischer Amtssprache
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 7 October 2026
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de/) in Essen und Velbert, weist auf ein kürzlich gesprochenes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug hin, das exemplarisch zeigt, wie schwer zugänglich höchstrichterliche Rechtsprechung selbst für geschulte Steuerbürger sein kann.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass § 4i Satz 1 EStG nicht verlangt, dass die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage in dem anderen Staat bei demselben Steuersubjekt eintritt, dem im Inland grundsätzlich der Sonderbetriebsausgabenabzug zusteht. Zudem setzt § 4i Satz 1 EStG nach seinem Sinn und Zweck voraus, dass die Sonderbetriebsausgaben das steuerliche Ergebnis eines Steuersubjekts in dem anderen Staat reduzieren – wie auch immer dies technisch nach dem ausländischen Recht erfolgt.