Damit die FFP2-Maske wirkt - Verbraucherinformation der DKV
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 20 January 2021Tipps für das richtige Tragen und Wiederverwenden
Laut aktuellem Bund-Länder-Beschluss sind Alltagsmasken deutschlandweit im Nahverkehr und beim Einkaufen nicht mehr zugelassen. Hier sind künftig sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 oder FFP2 Pflicht. Bayern erlaubt bereits seit Montag in den Geschäften und den öffentlichen Verkehrsmitteln ausschließlich FFP2-Masken. Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV, erklärt den Unterschied zu Alltagsmasken und worauf Verbraucher beim Tragen von FFP2-Masken besonders achten sollten. Er hat außerdem Tipps für deren Wiederverwendung.
Was ist bei FFP2-Masken anders?