Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Mietrecht
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 26 August 2020Kündigung wegen Mietrückstand: Wie viel ist zu viel?
Vermieter können einen Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit einem erheblichen Teil der Miete im Rückstand ist. Der Mietrückstand muss allerdings beide Male erheblich sein - 19 Prozent der Gesamtmiete sind das nicht. So hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Landgericht Berlin entschieden.
Worum ging es bei Gericht?