Ausblick 2021/2022: Gesetzesänderungen und Referentenentwürfe
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 14 October 2020
Essen - Es sind umfangreiche Gesetzesänderungen für 2021/2022 vorgesehen. Für Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, hat schon das Zweite-Corona-Steuerhilfegesetz gezeigt, dass der Gesetzgeber, wenn er will, Gesetze auch schnell auf den Weg bringen kann.
Regierungsentwurf in den Bundestag eingebracht: 16.06.2020
-Erste Lesung im Bundestag: 19.06.2020
-Zweite und Dritte Lesung im Bundestag: 29.06.2020
-noch am selben Tag Zustimmung Bundesrat: 29.06.2020
-Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 30.06.2020
-in Kraft getreten: 01.07.2020
Weitere Gesetzesänderungen sind bereits in Vorbereitung. Der Regierungsentwurf eines Zweiten Familienentlastungsgesetzes sieht unter anderem vor:
-Für 2021 Erhöhung des Grundfreibetrages von derzeit 9.408 EUR um 288 EUR auf 9.696 EUR.
-Für 2022 weitere Erhöhung um 288 EUR auf 9.984 EUR.