Wegerecht - Das sollten Sie wissen!
Verfasser: pr-gateway on Monday, 27 April 2020
Bedeutung
Das Wegerecht bezeichnet das Recht, ein fremdes Grundstück als Durchgang zu nutzen, um zu dem eigenen Grundstück zu gelangen.
Das Wegerecht entsteht, wenn der Grundstücksbesitzer keinen öffentlichen Durchgang zu seinem Grundstück besitzt. Das kommt dann vor, wenn ein Grundstück in zwei Teile geteilt wurde. Besonders in Großstädten ist dies häufiger der Fall. Die hohe Nachfrage und die steigenden Immobilienpreise führen immer öfter zu einer Teilung eines Grundstücks. Oftmals ist für den hinteren Teil des Grundstücks keine Verbindung zum öffentlichen Wegenetzt (öffentlichen Straßen) verfügbar. Dem Eigentümer muss dieser jedoch gewährt werden.
Unterschieden wird beim Wegerecht zwischen Gehrecht und Fahrrecht. Beim Gehrecht darf der Weg nur zu Fuß und nicht mit dem Auto überquert werden.
Außerdem wird zwischen herrschendem Grundstück und dienendem Grundstück unterschieden. Das Grundstück, das überquert werden muss, ist das dienende Grundstück (belastete Grundstück). Das Grundstück, das vom Wegerecht profitiert, ist das herrschende Grundstück.