BGH: Auflösung eines unwirksam geschlossenen Geschäftsführer-Anstellungsvertrags
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 23 October 2019BGH: Auflösung eines unwirksam geschlossenen Geschäftsführer-Anstellungsvertrags
Ein unwirksam geschlossener Anstellungsvertrag mit einem Geschäftsführer kann zwar als wirksam behandelt, aber auch ohne wichtigen Grund jederzeit wieder aufgelöst werden.
Natürlich sollten Gesellschaften und Geschäftsführer immer darauf achten, dass der Anstellungsvertrag wirksam geschlossen wurde und alle vertraglichen Vereinbarungen ihre Gültigkeit haben. Dennoch kann es vorkommen, dass Fehler beim Abschluss des Anstellungsvertrags unterlaufen und er deshalb unwirksam geschlossen wurde. Das ist im Grunde nicht problematisch, solange es keinen Streit zwischen den Parteien gibt und Gesellschafter bzw. Aufsichtsrat Kenntnis von der Tätigkeit des Geschäftsführers haben. Dann kann der unwirksame Anstellungsvertrag genauso wie ein wirksamer Anstellungsvertrag behandelt werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/.