Umsatzsteuer-Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 29 October 2024
Essen - Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat weitere Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 veröffentlicht. "Der Hintergrund dafür ist, dass eine E-Rechnung eine elektronische Rechnung ist, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet", erläutert Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert.
Ab dem 01.01.2025 wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze zur Pflicht, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sogenannte B2B-Umsätze im Inland).
Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert unter anderem über folgende Punkte: