Wenn der Winterurlaub im Krankenhaus endet
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 5 February 2026Behandlung oft nicht auf Krankenschein - Nicht ohne private Haftpflichtversicherung abfahren
Die Koffer sind gepackt, die Skier in der Dachbox verstaut: Dem Winterurlaub steht nichts mehr im Weg. Doch statt im Urlaub elegant die Piste herunterzuwedeln, enden viele Ab-fahrten im Krankenhaus. Unschöne Aussichten, über die niemand gerne nachdenkt. Bescheid zu wissen, zahlt sich aus - vor allem im Ausland.
Gesetzlich Krankenversicherte können mit der Europäischen Versicherungskarte (EHIC) in der EU zum Arzt gehen. Diese Regelung schließt auch die Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen und Mazedonien ein. Der Leistungskatalog des Urlaubslandes regelt die medizinische Versorgung. Nicht immer entspricht die dem deutschen Standard. In manchen Staaten sind wesentlich höhere Zuzahlungen oder Eigenanteile üblich, und natürlich müssen Urlauber:innen immer einen Vertragsarzt aufsuchen.