Irrläufer-Pakete: Nur bestellte Ware bezahlen
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 3 December 2025R+V-Infocenter: Irrläufer muss man oft weder bezahlen noch zurückschicken
Wiesbaden, 3. Dezember 2025. Mehrere Millionen Pakete landeten zur Vorweihnachtszeit in deutschen Haushalten - doch nicht alle wurden wirklich bestellt. Solche Irrläufer muss man oft weder bezahlen noch zurückschicken. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
Für Verbraucher gilt: Wer nicht bestellte Ware erhält, kann meist selbst entscheiden, ob er sie behält, entsorgt oder zurückschickt. "Mit der reinen Entgegennahme der Sendung kommt im rechtlichen Sinne noch kein Kaufvertrag zustande", sagt Celine-Estelle Zinkel, Rechtsexpertin bei der R+V Versicherung. Die Ware muss also nicht bezahlt werden - selbst wenn der Sendung eine Rechnung beiliegt oder der Händler zur Bezahlung auffordert. "Zudem besteht oftmals keine Pflicht, den Absender über den Erhalt zu informieren oder die Ware aufzubewahren", ergänzt Zinkel. Möchte man den Irrläufer trotzdem zurücksenden, kann man sich an den Absender wenden. Seriöse Shops bieten in der Regel ein Retourenlabel an. Die Rücksendekosten trägt dann grundsätzlich der Händler.