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Holger Ballwanz Immobilien verkauft Handelsimmobilie in Sachsen zwischen Dresden und Chemnitz im Off-Market-Verfahren an Investor

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Holger Ballwanz Immobilien verkauft Handelsimmobilie in Sachsen zwischen Dresden und Chemnitz im Off-Market-Verfahren an Investor

Holger Ballwanz Immobilien verkauft Handelsimmobilie in Sachsen zwischen Dresden und Chemnitz im Off-Market-Verfahren an Investor. (www.supermarkt-immobilien.com)

Diskrete Transaktion erfolgreich abgeschlossen – Käufer, Verkäufer und Verkaufsdetails vereinbaren Vertraulichkeit

Die Transaktion erfolgte im Rahmen eines diskreten Off-Market-Verfahrens. Über den Käufer, den Verkäufer sowie die konkreten Verkaufsdetails wurde zwischen den beteiligten Parteien Vertraulichkeit vereinbart.

Der Verkauf erfolgte außerhalb öffentlicher Vermarktungskanäle und unterstreicht die wachsende Bedeutung von Off-Market-Transaktionen im Bereich der Handelsimmobilien. Insbesondere institutionelle Investoren, Family Offices, Immobiliengesellschaften und Bestandshalter nutzen zunehmend diskrete Vermarktungsprozesse, um attraktive Investmentobjekte gezielt zu erwerben oder zu veräußern.

Beschlüsse der FREQUENTIS Hauptversammlung 2026

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Beschlüsse der FREQUENTIS Hauptversammlung 2026

Wien (IRW-Press/19.06.2026) - Die Dividende für das Geschäftsjahr 2025 wurde von der Hauptversammlung mit EUR 0,30 (30 Cent) je gewinnberechtigter Stückaktie beschlossen, die Auszahlung erfolgt ab dem 29. Juni 2026.

Frau Sylvia Bardach wurde unter Punkt 8 der Tagesordnung als Aufsichtsrätin bis zum Ende der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2030 beschließt, wiedergewählt.

Unter Punkt 9 der Tagesordnung wurde die Vergütungspolitik des Vorstands beschlossen.

Außerdem wurde unter Punkt 11 der Tagesordnung die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien beschlossen (siehe dazu auch die separaten Veröffentlichungen unter www.frequentis.com > Investor Relations > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2026).

Die übrigen Beschlussvorschläge wurden ebenfalls mehrheitlich von der Hauptversammlung angenommen.

Über FREQUENTIS

Frequentis steht "For a safer world". Unsere Lösungen kommen in Kontrollzentralen und Leitstellen unserer Kunden zum Einsatz und helfen ihnen, die Welt sicherer zu machen.

Holger Ballwanz Immobilien verkauft Supermarkt in Bayern im Off-Market-Verfahren an Investor Supermarkt

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Holger Ballwanz Immobilien verkauft Supermarkt in Bayern im Off-Market-Verfahren an Investor Supermarkt

Holger Ballwanz Immobilien hat erfolgreich den Verkauf einer Supermarktimmobilie in Bayern abgeschlossen. Die Transaktion erfolgte im Rahmen eines diskreten Off-Market-Verfahrens. Über den Käufer, den Verkäufer sowie die konkreten Verkaufsdetails wurde zwischen den beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart. (www.supermarkt-immobilien.com)

Der Verkauf erfolgte außerhalb öffentlicher Vermarktungskanäle und unterstreicht die zunehmende Bedeutung von Off-Market-Transaktionen im Bereich der lebensmittelgeankerten Einzelhandelsimmobilien. Gerade bei institutionellen Investoren, Family Offices, Immobiliengesellschaften und Bestandshaltern gewinnt die diskrete Vermarktung von Supermarktimmobilien zunehmend an Relevanz.

Compivent zur Frühstart-Rente: Vorsorge von Kindesbeinen an

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Zehn Euro im Monat – das klingt nach wenig. Doch über Jahrzehnte, angelegt am Kapitalmarkt und vom Zinseszinseffekt getragen, kann daraus ein beachtliches Startkapital für die Altersvorsorge werden. Genau auf diesem Gedanken basiert die Frühstart-Rente, eines der ambitioniertesten sozialpolitischen Projekte der aktuellen Bundesregierung. Das Konzept ist ebenso simpel wie symbolisch bedeutsam: Der Staat zahlt für jedes Kind zwischen sechs und 18 Jahren monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Vorsorgedepot ein – steuerfrei bis zum Renteneintritt.
Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020. Für diese Kinder soll die Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 erfolgen, sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. In den folgenden Jahren werden jeweils die Kinder einbezogen, die im betreffenden Jahr ihr sechstes Lebensjahr vollenden. Das Depot verwalten Eltern oder Erziehungsberechtigte, bis das Kind volljährig ist. Ab dann können auch eigene Einzahlungen vorgenommen werden.
„Das Prinzip ist richtig und überfällig", sagt Finanzexperte Sven Thieme von der Compivent GmbH. „Altersvorsorge muss früh beginnen – je früher, desto wirkungsvoller. Mit der Frühstart-Rente wird erstmals ein staatlicher Impuls gesetzt, der genau diesen Gedanken strukturell verankert."

Compivent zur Aktivrente: Arbeiten im Ruhestand – eine neue Realität

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Deutschland altert, der Fachkräftemangel wächst, und das Rentensystem steht unter strukturellem Druck. Die Antwort der Bundesregierung darauf ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft: die sogenannte Aktivrente. Was sich wie ein politischer Kompromiss liest, hat für viele Menschen konkrete und weitreichende finanzielle Konsequenzen – sowohl für Rentner, die weiterarbeiten wollen, als auch für Arbeitgeber, die auf ihre Erfahrung angewiesen sind. Die Grundregel ist einfach: Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und danach weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente. Auf Jahressicht entspricht das einem steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 24.000 Euro. Zusammen mit dem allgemeinen Grundfreibetrag können im Jahr 2026 damit je nach individueller Situation bis zu 36.348 Euro Einkommen steuerlich unbelastet bleiben.
„Die Aktivrente ist kein Rentenmodell im klassischen Sinne, sondern ein steuerlicher Anreiz", erklärt Sven Thieme, Finanzexperte der Compivent GmbH. „Wer das richtig einsetzt, kann seine finanzielle Situation im Alter spürbar verbessern – und gleichzeitig dem Gefühl entgegenwirken, plötzlich aus dem Berufsleben herausgerissen zu werden."

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Compivent: Das neue Altersvorsorgedepot – Chance oder Risiko?

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Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor ihrer größten Zäsur seit Jahrzehnten. Nachdem Bundestag und Bundesrat das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet haben, tritt die Reform Ende Mai 2026 in Kraft – mit konkreten Auswirkungen ab dem 1. Januar 2027. Was lange diskutiert wurde, ist nun beschlossen: Die Riester-Rente wird durch ein grundlegend neues System ersetzt. Im Mittelpunkt steht das sogenannte Altersvorsorgedepot – flexibler, kapitalmarktorientierter und ohne verpflichtende Garantien. Für Sparer bedeutet das: mehr Freiheit, aber auch mehr Eigenverantwortung.
„Diese Reform ist ein historischer Schritt", sagt Finanzexperte Sven Thieme von der Compivent GmbH. „Erstmals wird der Kapitalmarkt als notwendiger Bestandteil einer funktionierenden Altersvorsorge nicht nur geduldet, sondern aktiv gefördert."
Das neue System ermöglicht es Sparern, staatliche Förderung in breit gestreute Kapitalmarktprodukte wie ETFs oder Aktienfonds zu investieren – ganz ohne die starren Garantieanforderungen, die Riester-Produkte jahrelang gebremst haben. Genau diese Garantiepflichten hatten dazu geführt, dass Anbieter einen Großteil der Gelder konservativ anlegen mussten, was die Renditeentwicklung massiv einschränkte. Das neue Modell bricht mit dieser Logik.

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Ein Sommer voller Überraschungen in Hongkong

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Ein Sommer voller Überraschungen in Hongkong

Mit einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm und attraktiven Sonderangeboten präsentiert sich Hongkong in diesem Sommer als eine der spannendsten Städtedestinationen Asiens. Unter dem Motto „Hong Kong Summer Fun“ erwartet Besucherinnen und Besucher bis Ende August eine Kombination aus internationalen Sportveranstaltungen, kulturellen Festivals, Familienerlebnissen und exklusiven Vergünstigungen.

Neben zahlreichen Events profitieren Reisende von den sogenannten „Summer Deals“, die Ermäßigungen für Sehenswürdigkeiten, Verkehrsmittel, Shopping und Gastronomie umfassen. Ziel der Initiative ist es, Gästen während ihres gesamten Aufenthalts attraktive Zusatzleistungen und Preisvorteile zu bieten.

Hotelmakler Holger Ballwanz Immobilien

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Hotelmakler Holger Ballwanz Immobilien

Hotelmakler Holger Ballwanz Immobilien: Spezialisierungs-Webadresse www.hotelmakler.com für Hotelinvestoren, Hotelbetreiber und Eigentümer

Holger Ballwanz Immobilien erweitert seine digitale Präsenz im Segment Hotelimmobilien und ist über die spezialisierte Webadresse www.hotelmakler.com erreichbar. Ziel ist es, Hotelinvestoren, Hotelbetreibern und Immobilieneigentümern im gesamten DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) noch gezielter Dienstleistungen rund um Hotelvermittlung, Hotelinvestments und Off-Market-Transaktionen bereitzustellen.

Das Unternehmen Holger Ballwanz Immobilien agiert dabei in enger Zusammenarbeit mit der Hotel Investments AG sowie der REBA IMMOBILIEN AG und fokussiert sich auf die diskrete Vermittlung von Hotelimmobilien außerhalb öffentlicher Märkte (Off-Market).

Spezialisierter Hotelmakler für Hotelimmobilien im DACH-Raum

Hauptstadtforum Digitalwirtschaft des BITMi

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Hauptstadtforum Digitalwirtschaft des BITMi
Thomas Jarzombek, Dr. Oliver Grün und Prof. Dr. Jens Südekum (v.l.n.r.)

Auf dem Hauptstadtforum Digitalwirtschaft des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) diskutierten letzte Woche in Berlin Thomas Jarzombek (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, und Prof. Dr. Jens Südekum, persönlicher Beauftragter für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Bundesfinanzministers, gemeinsam mit weiteren Vertretern der Bundesregierung, der Opposition und Experten aus der Wirtschaft: Wie können wir jetzt die Vision der Digitalen Souveränität in die Praxis umsetzen?

Der IT-Mittelstand als Schlüsselakteur für Wachstum und Souveränität

Mietrecht: Wenn Musik zum Streitfall wird

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 Wenn Musik zum Streitfall wird
ARAG Experten mit Gerichtsurteilen zum Tag der Musik am 21. Juni

Musik verbindet, kann aber schnell zum Streitfall werden. Vor allem, wenn es Nachbarn gibt. Wie lange also darf in der Mietwohnung geübt werden? Müssen Nachbarn Klavierklänge, Schlagzeug oder trompetende Kinder hinnehmen? Und wann wird aus musikalischer Leidenschaft eine Ruhestörung mit rechtlichen Folgen? Die ARAG Experten zeigen, welche Regeln für Lautstärke, Übungszeiten und Nachbarschaftsfrieden gelten, und warum Gerichte oft zwischen Kunstfreiheit und Ruhebedürfnis vermitteln müssen.

Wie häufig darf in einer Wohnung musiziert werden?
Wer ein Instrument erlernt, muss auch üben dürfen. Daher darf das Musizieren im Mietvertrag laut ARAG Experten nicht gänzlich verboten werden. Zulässig sind aber tägliche Obergrenzen. Hier hat der Bundesgerichtshof als Richtwert zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen – außerhalb der Mittags- und Nachtruhe – genannt (Az.: V ZR 143/17).

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